Schwiegervater schenkt Haus, wird auf Frau laufen, wir haben Gütergemeinschaft, gehört's auch mir?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Das hat erst mal nichts mit dem Güterstand zu tun.

Bei einer Gütergemeinschaft gehört zwar grundsätzlich das gesamte Eigentum beiden Gatten (Gesamthand). Aber hier wird es wohl eine Schenkung nur an Deine Frau gewesen sein, so dass das Haus auch nur ihr gehört; anders kann ich mir die Gestaltung des Schenkungsvertrages jetzt nicht vorstellen. Das ist beim Güterstand der Gütergemeinschaft auch durchaus möglich, so dass das Grundstück unter das Vorbehaltsgut Deiner Frau fallen dürfte. Hier steht was dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_%28Ehe%29#Die_verschiedenen_Verm.C3.B6gensmassen .

P.S. Ich kenne ja Deinen Schwiegervater nicht. Aber von außen betrachtet sieht es so aus, als wollte er sicherstellen, dass das Haus im Falle der Scheidung Deiner Frau verbleibt.

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@Steeler

wieso sollte er denn bitte das Haus an den Schwiegersohn verschenken? Dass die Frau nicht offen darüber gesprochen hat, scheint der Fall zu sein.

Wenn sie absolute Freiheit hat, dann kann sie ja 50% weiterverschenken, was steuerlich allemal sinnvoller ist. Würde der Schwiegervater das Haus zu 50% an den Schwiegersohn verschenken, würde sich vermutlich das Finanzamt freuen wg. Schenkungssteuer.

Fraglich ist, ob sich der Verschenker Gedanken machte, was im Falle eines Ablebens seiner Tochter passiert. Dann erbt der Fragesteller.

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@GmbHinvest

wieso sollte er denn bitte das Haus an den Schwiegersohn verschenken?

Eben!!

Fraglich ist, ob sich der Verschenker Gedanken machte, was im Falle eines Ablebens seiner Tochter passiert. Dann erbt der Fragesteller.

Zusammen mit evtl. vorhandenen Kindern, richtig.

Das wäre aber etwas anderes als eine Trennung durch Scheidung. Und beide Ausgänge mit ihren jeweiligen Folgen könnte ich mir als im Sinne des Schenkers vorstellen.

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nein, das Haus gehört nur deiner Frau. Erbe und Schenkung bleiben aussen vor bei Ehe. Der Güterstand spielt keine Rolle.

Die Erträge, die möglicherweise mit dem Haus erzielt werden, z.B. Mieterträge, gehören zum gemeinsamen Vermögen.