Erlischt im Grundbuch eingetragener Nießbrauch bei Zwangsversteigerung?

1 Antwort

Es bleibt bestehen, es wird sozusagen mit ersteigert. aber nur wenn es rangbesser ist als das Recht des Gläubigers, der die Zwangsversteigerung betreibt.

Ist es rangschlechter entfält es mit dem Zuschlag udn an seine Stele tritt eine Rente aus dem Verkaufserlös.