Wie lastenfrei erwerben wenn 2 Grundschulden eingetragen sind?
Ich möchte ein EFH erwerben. Im Grundbuch sind 2 Grundschulden eingetragen vom Voreigentümer. Eine getilgt und die andere noch offen. Wie kann ich das Haus dennoch lastenfrei erwerben?
2 Antworten
Der Verkäufer lässt die Grundschuld löschen, nachdem er mit dem Verkaufspreis dieselbige bezahlt hat. Wird im Notarvertrag geregelt. Und anders würde ich es auch nicht machen. Natürlich kannst du die Grundschuld auch selber bezahlen und diesen Betrag vom Verkaufspreis runterrechnen.
Sven
Im notariellen Kaufvertrag beantragt der Verkäufer die Löschung der beiden Grundschulden. Der Notar fordert die noch erforderliche Löschungswilligung samt Auflistung der Restforderung beim Grundpfandrechtsgläubiger an und verpflichtet sich, hiervon erst Gebrauch zu machen, wenn ihm die Vollbefriedigung nachgewiesen ist - entweder aus dem Kaufpreis oder dem Schuldner