Kann ich ein Haus kaufen das im Grundbuch eine Leibrente eingetragen hat. Wer übernimmt die Kosten? Falls mein Verkäufer: Muss ich die Leibrente weiterzahlen?

3 Antworten

Ein Kuddelmuddel von Fragen.

Wenn im Grundbuch ene Leibrente eingetragen ist, dann bleibt diese beim Verkauf mit allen Rechten und Pflichten bestehen. Jedoch steht es den Beteiligten frei gemeinsam eine Löschung aus dem Grundbuch zu beantragen. Wie dann die Abstandszahlung aussieht , ist Verhandlungssache.

Wer die Kosten für die Löschung trägt ist ebenfalls Verhandlungssache.

Geschieht nichts dergleichen, dann bist Du zur Weiterzahlung der Leibrente verpflichtet - dies sollte sich jedoch im Verkaufspreis der Immobilie widerspiegeln.

Frenzel,

ja du kannst.

Der Berechtigte ist schlieslich uralt, er hat jedenfalls eine sehr kurze Lebenserwartung, es bestehen nachweislich keine Leistungsrückstände und es wurde seinerzeit vereinbart, dass die Rentenschuld mit dem Tod des Berechtigten erlischt.  Richtig?

Den kapitalisierten Rentenbetrag für die kurze Restlaufzeit ziehst du vom Kaufpreis ab.

Die verhältnismäßig geringen Kosten für die Löschung im Grundbuch gehen grundsätzlich zu Lasten des Antragstellers, des jeweiligen  Eigentümers, der das größte Interesse an einer Grundbuchbereinigung haben dürfte.

Die Einzelheiten der Rentenpflicht ist doch bei Bestellung vereinbart. Da können wir keine Auskunft geben. Üblich jedenfalls ist, daß der Rentenbezug beim Tode des Berechtigten endet, bei Ehepaaren beim Tod des Letztversterbenden