Partnerin aus dem Grundbuch streichen - Kosten?

1 Antwort

Die Scheidungsfolgevereinbarung enthält die Verpflichtung deiner Exfrau, dir ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Grundstück zu übertragen (mit der Folge, dass du danach Alleineigentümer des Grundstücks wirst). Die erforderliche notarielle Beurkundung hätte durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs ersetzt werden können. Vermutlich ist dem nicht so. Den Wert des hälftigen Miteigentumsanteils hast du nicht genannt, deshalb können auch die in etwa anfallenden Notar- und Grundbuchkosten nicht angegeben werden. Es besteht voraussichtlich Grunderwerbsteuerfreiheit.

Empfehlung: Einen Notar gegen Vorlage der Scheidungsfolgevereinbarung und eines aktuellen Grundbuchauszuges mit der Beurkundung der Auflassungsverhandlung beauftragen. Die Vorgehensweise mit Exfrau auf jeden Fall vorher abstimmen