Löschung des Wohnrecht bei Umzug ins Pflegeheim?

3 Antworten

Hat deine Mutter schon Demenz oder anderes in der Richtung? Dann wäre ich noch vorsichtiger.

...Ich werde noch mit unserem Notar sprechen. Am einfachsten ist es wohl wirklich wenn es meine Mutter selber löschen lässt. Sie kann nur aus gesundheitlichen Gründen nicht selber zum Grundbuchamt oder zum Notar...

Falls die Rechtsgeschäftefähigkeit nicht mehr vorhanden ist kann man dir ein Strick daraus drehen. Das staatliche Betreuungsamt ist da ziemlich komisch. Prüf es zuerst mit einem Fachanwalt bevor du etwas tust was du hinter bereust.

Was du gut und richtig findest mit deiner Mutter sehen die ganz anders. Ich kenne einige selbst mit Generalvollmacht und Vollsorgemacht die ordentlich Ärger hatten, da sie es zuvor nicht mit einem Fachanwalt abgeklärt haben. Die Vollmachten haben oft Fehler die erst später zu Tage kommen.

Lies das einmal. Danach siehst du wie Betreuungsämter in etwa denken. Das versteht ein Normalo garantiert nicht, selbst Anwälte die nicht spezialisiert sind.

http://www.erbschleicher.net/category/demenz

http://www.erbschleicher.net/category/testierfahigkeit

http://www.erbschleicher.net/category/gutachten

http://www.erbschleicher.net/category/schenkungen

Ansonsten aus Erfahrung klug werden heißt das Motto ohne Fachkompetenz.

Es kommt darauf an was in der Vorsorgevollmacht enthalten ist. Es muss Ausdrücklich darauf hingewiesen sein welche Rechtsgeschäfte du erfüllen darfst falls sie es nicht mehr kann. Steht es nicht drinnen, darfst du es nicht.

Das wird in der Generalvollmacht normal alles abgehandelt. Kläre das bei dem Amt für Betreuung ab bevor es Ärger gibt.

Ich werde noch mit unserem Notar sprechen. Am einfachsten ist es wohl wirklich wenn es meine Mutter selber löschen lässt. Sie kann nur aus gesundheitlichen Gründen nicht selber zum Grundbuchamt oder zum Notar.

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@Gabi2008

Notare machen auch Hausbesuche. Kostet halt extra, und vielleicht macht das auch nicht jeder Notar. Also vorab fragen und anschliess3nd den richtigen Notar aussuchen.

Du darfst das Wohnrecht nicht selbst löschen lassen aus zwei Gründen:

1. Du wärest Begünstigte, es wäre ein In-sich-Geschäft

2. Grundbuchliche Verfügungen bedürfen einer notariellen Vollmacht. Aber auch diese würde nicht ausreichen wegen 1.

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Wie sieht es denn mit ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus? Ist die nicht gewährleistet, dann wirst Du das Wohnrecht wohl kaum "kostenfrei" zu Ungunsten staatlicher Stellen löschen lassen können.

Die Löschung des Wohnrechts soll nicht aus finanziellen Gründen erfolgen. Das hat andere Gründe.

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