kann ein Miterbe einfach Türschloss austauschen,wenn beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen??

2 Antworten

So etwas ist eine Eigentumstörung. Genauso wenn ein unbekannter sein Auto auf Dein Grundstück stellt. Dann kann man es auch umsetzen lassen auf kosten des Halters.

Was kann ich tun?

Tür eintreten erscheint mir als Möglichkeit zu teuer und wegen der strafrechtlichen Nebenfolgen nicht ratenswert.

Polizei rufen könnte helfen. Allerdings haben Polizisten manchmal wenig Lust, sich in solche Sachen einzumischen. Müßten sie aber, denn das könnte man strafrechtlich als Nötigung ansehen.

Einstweilige Verfügung beantragen ist zwar kompliziert, aber dürfte beim gehassten Miterben den größten Eindruck hinterlassen: Er muß nämlich in einem solchen Fall die gesamten Verfahrenskosten übernehmen und bekommt auch noch für künftige Einfälle dieser spaßigen Art ein Ordnungsgeld in astronomischer Höhe angedroht.