Kauf einer immobilie durch Nicht EU-Bürger

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Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung und auch die Vollmachten zum Grundstückskauf muß ein Notar beglaubigt haben. Hat man eine solche Vollmacht, dann steht dem beabsichtigten Kauf nichts mehr im Wege. Am besten würde man die Beglaubigung der Unterschrift durch einen deutschen Notar vornehmen lassen, denn bei Vollmachtsbeglaubigung im Ausland können noch erhebliche weitere Maßnahmen, wie Übersetzungen etc, erforderlich werden.

Du brauchst eine in deutscher Sprache abgefasste Vollmacht, die ein deutscher Notar beglaubigt hat bzw. die Botschaft die Beglaubigung vorgenommen hat. Ich würde mich dazu sowohl an einen Notar wenden, als auch an die deutsche Botschaft des Landes des Nicht-EU-Bürgers!