Stehe alleine im Grundbuch, bin allein Erbin, auf was haben Stiefkinder Anspruch?

3 Antworten

Stief­kinder können keinen Pflichtteil beanspruchen

Im Alltag vieler Patchwork-Familien inter­es­siert die leibliche Verwandt­schaft kaum. Wichtig wird sie aber in bestimmten Situa­tionen, bei einem Erbfall etwa. Stirbt nämlich ein Stief­el­ternteil, kann es passieren, dass die Stief­kinder nichts vom Erbe erhalten. Die leiblichen Kinder können demgegenüber mindestens den Pflichtteil des Nachlasses beanspruchen.

Diese Rechtslage erklärt sich daraus, dass Stief­kinder und Stief­eltern juris­tisch betrachtet nicht mitein­ander verwandt sind, sondern verschwägert. Sie sind allein gesetz­liche Erben ihres leiblichen Eltern­teils, nicht des Stief­el­tern­teils. Stirbt dieses, fallen Stief­kinder nicht unter das Erbrecht und können noch nicht einmal einen Pflichtteil erhalten.

Erbschaft für Stief­kinder: Adoption der Stief­kinder?

Wer seinem Stiefkind entgegen dieser Rechtslage einen Teil seines Vermögens vererben will, hat dazu verschiedene Möglich­keiten. Eine davon ist, dass Stiefkind zu adoptieren, denn durch eine Adoption wird das Stiefkind zum gesetz­lichen Erben des Stief­el­tern­teils. Aber Stiefkind-Adoptionen sind nicht immer möglich. Es bieten sich daher eher erbrecht­liche Wege an, um ein Stiefkind am Nachlass zu betei­ligen.

ich würde mich dennoch an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden...kostet nicht viel...gibt aber mehr Sicherheit

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@tellerchen

Die Stiefkinder der FS sind die leiblichen Kinder des hier benannten potentiellen Erblassers.

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@wilees

ahhh ja ... hatte nicht richtig gelesen, wenn es "seine" leiblichen Kinder sind, steht ihnen ein Pflichtteil zu...wenn es "seine" Stiefkinder sind nicht...

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Was steht meinen Stiefkindern zu, auf was haben sie Recht, wenn mein Mann nicht mehr da ist?

Da die Besitzverhältnisse vom Haus geklärt sind, geht es nur um das Restvermögen Deines Mannes.

Wenn Du Alleinerbin bist, musst Du den Pflichtteil auf dieses REstvermögen an seine Töchter auszahlen.

Die gesetzliche Erbfolge wäre Du 1/2 (§§ 1371+1931 BGB), die Töchter je 1/4 (§ 1924 BGB).

Deshalb haben die Beiden Anspruch auf je 1/8 des Restvermögens in Geld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Was steht meinen Stiefkindern zu, auf was haben sie Recht, wenn mein Mann nicht mehr da ist?

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils der sich zum Zeitpunkt des Todes noch im Besitz / Eigentum Deines Mannes - sprich des Vaters der "Kinder" - befindlichen Werte .... das wäre dann der Pflichtteil...... das wäre jeweils ein Achtel der Werte.

Und was ist mit dem Haus? Haben sie keine Ansprüche? Geht es nicht nach dem "abschmelzung Prinzip_ jedes Jahr 10%? Ich habe das Haus 2014 gekauft. Ich danke Ihnen

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@Evrika

Das Haus gehört dir - nach käuflichem Erwerb.

Das von Dir erwähnte "Abschmelzungsprinzip" gilt bei Schenkungen.

Allerdings hinsichtlich des Nießbrauches ..... stellt sich mir die Frage was wurde damals konkret bei Übernahme / Veräußerung des Hauses vereinbart. Darüber solltest Du noch einmal mit einem FachAnwalt sprechen.

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