Vor 2 Jahren Haus gebaut, nun Trennung vom Partner, wie geht es weiter?

3 Antworten

Z15-Darlehen sind ja an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen sind in Euren Fall vorhanden gewesen.

Lassen sich diese Darlehen denn überhaupt weiter führen, wenn das Eigentum an der Immobilie nicht mehr besteht? Ich fürchte, dass dann sofortige Fälligkeit der gesamten Darlehenssumme eintritt und zwar unabhängig davon, ob man für den Kredit anderweitig Sicherheiten stellen könnte.

Lasst Euch besser vorab dazu beraten.

PS: Wie kommst Du denn überhaupt auf die Idee, dass man ein über 15 Jahre gehendes Darlehen erst über 30 Jahre zu tilgen braucht?

Parallele Gedanken

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Ich habe gerade mal geschaut, was z15 ist. Anscheinend eine spezielle Förderung für selbstnutzer in BaWü, wenn ich es richtig verstehe typischerweise auf 15 Jahre angelegt.

Ich dachte erst, ihr könntet theoretisch auch vermieten, wenn ihr das friedlich hinbekommst.
Aber da diese Förderung speziellen Bedingungen unterliegt, wird das vermutlich nicht gehen und auch beim Verkauf eine Rolle spielen.

Da ihr sicher nicht die ersten Häuslebauer seid, die Z15 abbrechen, würde ich mich an deiner Stelle direkt an jemanden wenden, der sich damit auskennt in BaWü.

Das kommt ganz darauf an...

Wenn ihr das Darlehen vor 2 Jahren abgeschlossen habt, dann kann es aufgrund der aktuellen Zinssituation gut sein, dass ihr das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen könnt bzw. sich die VFE auf 0,00 beläuft. Das solltet ihr bei der Bank erfragen, wenn ein Verkauf für euch beide denn tatsächlich in Frage kommt.

Die andere Möglichkeit ist dass du ihm deinen hälftigen Miteigentumsanteil überträgst und er das Darlehen und die Grundschuld zur alleinigen Haftung übernimmt (je nachdem wieviel schon abgezahlt wurde und wieviel du dazu beigetragen hast, wäre auch noch eine Kaufpreiszahlung von ihm an dich denkbar, sofern er dafür das Geld denn hätte). Da muss aber natürlich die Bank bei mitspielen und bereit sein, dich aus der Haftung für das Darlehen zu entlassen. Außerdem muss er in der Lage sein, die Kosten für das Haus insgesamt auch alleine zu tragen.