Kann meine Partnerin ins Grundbuch eingetragen werden, wenn Sie nicht im Kaufvertrertrag steht

1 Antwort

Ja, dann mußt Du ihr einen Teil schenken. Der Notar kann nur die Person ins Grundbuch eintragen lassen, bei der dies in einer Urkunde beantragt ist (Bei Dir im Kaufvertrag).

Es böte sich (wenn es um die Absicherung geht), auch die Eintragung eines Wohnrechts an.

laßt Euch beim Notar beraten. Es geht ja darum Euren Willen in eine solche Urkunde zu fassen, also warum soll sie im Grundbuch stehen, wogegen soll sie in welchem Fall abgesichert sein. Dann kann man sagen, was die beste Lösung ist.