Wie kann ein lebenlanges Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden wenn keine Sterbeurkunden vorhanden sind?
Es geht um den Kauf eines Hauses. Im Grundbuch ist ein lebenlanges Wohnrecht von den ersten Besitzern des Hauses eingetragen, die beiden Personen sind 1877 und 1879 geboren und demnach schon verstorben.
Meine Frage: Wie kann dieser Eintrag ohne die Sterbeurkunden gelöscht werden bzw. ist ein Hauskauf dennoch möglich?
3 Antworten
Das sollte Dir das Grundbuchamt eigentlich recht einfach beantworten können - denn ein lebenslanges Wohnrecht ist nicht vererbbar, ergo sollte es für die genannten Personen problemlos löschbar sein.
Shelly
Das Erlöschen des Wohnrechts wird mit Ablauf von
- 110 Jahren,vom Geburtstag des Berechtigten an gerechnet, fingiert.Die Berechtigten wären jetzt 143 nd 141 Jah alt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Katasteramt - Notar - Makler