Rangrücktritt zugunsten einer Grundschuld?

1 Antwort

jopJani:

Auf Wunsch kommt der Notar ins Haus und nimmt die erforderliche Beglaubigung der Unterschriften der beiden Wohnungsberechtigten vor Ort vor.

Für die "Auswärtstätigkeit" berechnet der Notar eine Gebühr von 50 € für jede angefangene halbe Stunde der Abwesenheit von seinem Amtssitz.

Bei einer Beglaubigung entfällt die Belehrungspflicht über mögl. Nachteile eines Rangrücktritts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aber wäre eine Vertretung auch möglich? Es dürfte sich ja nicht um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft handeln

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@JopJani

Ja, wenn der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber eine entspr. Vollmacht in öffentliche Form (ebenfalls Beglaubigung durch Notar) vorlegt.

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@Franzl0503

Ist das bei Eheleuten nicht alles etwas lockerer? Einfache Vollmacht mit zum Notar nehmen?

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@Franzl0503

Wieso greift § 167 II BGB hier denn nicht?

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@Franzl0503

Das Wohnrecht wurde damals auch nur von einer Person eintragen lassen. Ändert das was daran?

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@JopJani

Antragsberechtigt für den Grundbucheintrag des Wohnungsrechts (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) ist der Grundstückseigentümer; es sind nicht die Wohnungsberechtigten.

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