Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?

Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Werkstudent und verdiene monatlich 640€ bei wöchentlich ca. 16h. Ab April bin ich mit meiner Bachelorarbeit fertig, wodurch ich bis Oktober (hier fange ich den Master an) wesentlich mehr arbeiten kann. Da mein Job sehr eintönig ist, möchte ich zwischenzeitlich einen Ferienjob machen. Nun zu meiner Frage:

Muss ich etwas beachten wenn ich einen Ferienjob gleichzeitig zum Werkstudentenjob mache? Habe ich Nachteile oder wird alles "seperat" behandelt? Ich würde es folgendermaßen machen:

In jedem Monat arbeite ich die ersten zwei Wochen (5 Tage die Woche) im Werkstudentenjob, die letzten zwei Wochen im Monat als Ferienjobber. Im darauffolgenden Monat genau anders herum, sodass ich immer zwei Wochen Werkstudent, vier Wochen Feriejob, vier Wochen Werkstudent usw. Somit verdiene ich jeden Monat am Werkstudentenjob und am Ferienjob (im ersten Monat beispielsweise 2 Wochen Werkstundent = ca. 800€ + 2 Wochen Ferienjob ca 750€) Für den Werkstudentenjob zahle ich ganz normal für die Rente ein, der Lohnsteuerbetrag entfällt, soweit ich weiß. Für die Krankenversicherung habe ich eine Studentenversicherung, bei der ich jeden Monat etwa 80€ zahle. Beim Ferienjob muss ich soweit ich weiß keine Rente einzahlen, die Lohnsteuer bekomme ich mit der Einkommensteuererklärung zurück und krankenversichert bin ich ja dann mit der Studentenversicherung?

Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas schildern und mir kann geholfen werden ;) Vielen Dank nochmal. Wenn was nicht verstanden wird, versuche ich es gerne nochmal verständlich zu machen.

krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung, Werkstudent, Ferienjob
Statusänderung Student/Arbeitnehmer: muss ich meiner Krankenkasse eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Hallo in die Runde!

Hoffentlich können mir einige von Euch weiterhelfen.

Ich war bisher Arbeitnehmerin in Teilzeit und gleichzeitig an der Uni immatrikuliert, um neben dem Job weiter zu studieren. Da ich weniger als 20 Std. die Woche arbeitete, war ich von meiner Krankenkasse als Studierende versichert.

Nun wird meine Stelle um ein paar Stunden aufgestockt, sodass ich mehr als 20 Std. wöchentlich arbeiten werde. Dementsprechend wird sich mein (KV-)Status von Studentin auf Arbeitnehmerin ändern, und das auch wenn ich keine volle Stelle habe (es bleibt immer noch bei einer Teilzeit) und ich die Uni weiter besuchen möchte -und werde.

Nachdem ich meine Krankenkasse darüber informiert habe, möchte sie von mir den geänderten Arbeitsvertrag UND eine Exmatrikulationsbescheinigung bekommen. Was nun ? Ich dachte, dass in diesem Falle mein Arbeitgeber mich automatisch bei der KV anmelden wird, und dass die Beiträge zur Sozialversicherung durch ihn abgeführt werden.

Wenn ich schon durch diese Statusänderung auf die Vorteile der Studentenversicherung verzichte, frage ich mich, ob es die KV tatsächlich zu interessieren hat, ob ich noch studiere bzw. immatrikuliert bin oder nicht ? Darf ich mich weigern, es zu tun ? Oder muss ich mich exmatrikulieren und die Bescheinigung vorlegen?

Vielen Dank für Euren guten Rat !

Student, arbeitnehmer, krankenkasse
Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

krankenkasse, Krankenversicherung, Rückzahlung, Schulden, zoll
Halbe Pflegeleistung für gesetzlich versicherte Beamtenwitwe: Wer ist ein Opfer der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Als Beamtenwitwe mit eigenem prioritätsälterem Anspruch auf Sozialversicherungspflicht (SGB XI §20 Abs 1 Nr 1 / Nr 11) hat mich die gesetzl Pflegekasse der AOK mit Eintritt der Pflegestufe-3 zur Hälfte von meinem gesetzlichen Sachleistungsanspruch gesperrt, weil ich angeblich aus beamtenrechtlichen Bestimmungen gezwungen sei zur Mitgliedschaft in der Beihilfe (Zwang zur Beihilfeberechtigung, NBG §80, SGB XI §28 Abs 2). Damit muß ich die halben Pflegekosten selbst tragen, ca 1.200 EURO / Monat, obwohl ich als gesetzlich Versicherte Anspruch auf ganze Pflegesachleistungen habe, und die Pflegekasse mir als Beamtenwitwe immer ganze Beiträge abgeknöpft hat. Ich soll auf Grund meines Witwenstatus angeblich den „Anspruch auf Beihilfe“ haben (SGB XI §28 Abs 2), mit der Rechtsfolge, dass ich nur halbe Pflegesachleistungen erhalte. Den anderen Teil soll ich privat finanzieren, oder bei der Beihilfestelle einklagen, da die Beihilfe zum Tragen des anderen Teil der Pflegekosten verpflichtet sei. Die Beihilfestelle bestätigte meine Pflicht zur Beihilfeberechtigung, hat aber den Anspruch auf Beihilfe verneint, da ich als Beamtenwitwe gesetzlich versichertes Pflichtmitglied der GKV und damit auch der GPV sei und damit einen vorrangigen Leistungsanspruch gegen die GPV habe. Etwas anderes wäre, wenn ich gar nicht, privat oder freiwillig versichert wäre. Darüber hinaus erhalte ich als Pflichtmitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht die gleichen Leistungen aus der Beihilfe, wie privat versicherte Beamte und Richter, sondern weniger. Die Beihilfe sei für mich als Beamtenwitwe vorrangig zuständig wenn ich privat versichert wäre, und würde zwischen 30% bis 70 % der Kosten tragen. Die einschlägigen Kommentare zu SGB XI §28 Abs 2 widersprechen meiner Sperre in der GPV. Von der Pflegesperre der gesetzl. Pflegeversicherung sind ca 50.000 bis 70.000 Personen betroffen. Die Pflege-Opfer in den Klauen der Beihilfe sollten sich gemeinsam zur Wehr setzen.

krankenkasse, Pflegeversicherung
Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?

Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.

In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
  2. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
  3. Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
  4. Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
  5. Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
  6. Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.

Aktien, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung, AOK, Familienversicherung
Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?

Hallo, ich bin ein Student. neben meinem Studium habe ich immer zwei Jobs gehabt. Der erste Job ist als SHK an der uni, und der zweite Job ist als Wachman am Wochenenden. letztes Jahr habe ich fast nur gearbeitet und weniger studiert und habe ca. 23000 verdient. Ich habe letztes Jahr für die Krankenkasse nur den Studentenbeitrag monatlich selber bezahlt. Nachdem Ich die Krankenkasse meine Lohnabrechnungen von Jahr 2016 gezeigt habe, habe ich eine Rechnung von ungefähr 3000 Euro bekommen, weil mein Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat und ich letztes Jahr 30 jährige geworden bin. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und habe diese Antwort bekommen: ______________________________

 Sie sind bei uns als Student angemeldet und haben auch eine Studienbescheinigung eingereicht. Sie müssen sich selbst als Student in Ihrem Alter bei der KK versichern und da Sie bei uns studentisch gemeldet sind, werden da auch nur die RV Beiträge bezahlt. Als Student ist Ihre Hauptbeschäftigung das Studium und es darf dann nur in den Semesterferien mal mehr verdient werden. Sie wurden von Anfang an als Student bei uns angestellt und das läuft auch so seit 2009. 

_______________________________

Meine Frage : ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte zu bezahlen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Student, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent
Krankenkassenbeiträge als nebenberuflich Selbstständiger?

Ich erziele meine Einkünfte als Kameramann in den lezten Jahren hauptberuflich als Angestellter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese sind projektabhängig befristet. In den Zeiten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen bin ich arbeitssuchend und lebe entweder von Leistungen der Agentur für Arbeit oder – falls ich keinen Leistungsanspruch habe - von den Ersparnissen der zurückliegenden Einkünfte! Vereinzelt kann es in Ausnahmefällen zu tageweisen Einkünften kommen, für die ich nebenberuflich Rechnungen stelle um die Zeiten zwischen den Angestelltenverhältnissen zu überbrücken. Diese Einkünfte liegen aber nachweislich deutlich unter meinen Einkünften als Angestellter. In den Zeiten der Nichtbeschäftigung versichere ich mich freiwillig in der Krankenkasse. Nun fordert die Krankenkasse eine sehr hohe Beitragszahlung für die vergangenen Monate. Offenbar hat sie mich als hauptberuflich Selbständig eingestuft. Zudem hat sie die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftighungsverhältnissen addiert und auf 12 Monate umgerechnet. So liege ich monatlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ist das korrekt? Muss nicht von einer nebenberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden (weniger Einkommen als bei meinen Angestelltenverhältnissen, wenige Stunden in der Woche, keine Angestellten) und müssen dann nicht die Einkommen die ich als Angestellter ( für die ich dann auch direkt Krankenkassenbeiträge zahle) und nebenberuflich Selbständiger getrennt voneinander betrachtet werden? Danke für ihre Antwort!

krankenkasse, Krankenversicherung, nebenjob, Selbstständigkeit
Säumniszuschläge / Krankenkasse / Berechnung?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Berechnung bzw. Dauer der Gültigkeit von Säumniszuschlägen der Krankenkasse. Mein Fall ist leider etwas Länger und eventuell auch verwirrend.

Bei meiner alten Krankenkasse war ich bis 12.2015 versichert. Für den Zeitraum von 04.2014-09.2014 wollte mich die Krankenkasse nicht als Student versichern. Die Krankenkasse hat in mehreren internen Sitzungen meine Forderung "als Student versichert zu werden" abgelehnt. Im September 2015 habe ich gegen den Beschluss der Krankenkasse Widerspruch eingelegt und im Februar 2016 vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. In erster Instanz, vor dem Sozialgericht, hatte ich noch verloren. In zweiter Instanz, vor dem Landessozialgericht, aber Recht bekommen. Allerdings haben wir uns nur auf einen Vergleich geeinigt, die Krankenkasse wurde nicht "verurteilt" (oder was auch immer der richtige Terminus in diesem Fall wäre). Die Kasse akzeptiert nun (10.2017), dass ich im oben genannten Zeitraum Student war und berechnet die Beiträge dafür neu.

Leider wusste ich damals (2014) noch nicht, dass eine Zahlung unter Vorbehalt die bessere Lösung gewesen wäre. Ich hatte damals die Zahlungen erstmal komplett eingestellt und nun (10.2017) eine Rechnung über Säumniszuschläge erhalten. In der Zwischenzeit habe ich Ende 2015 und Ende 2016 jeweils ca. 1800€ an die Krankenkasse überwiesen, da mir die aufgelaufenen Forderungen zu hoch wurden. Die Beträge für den strittigen Zeitraum hatte ich aber einbehalten.

Jetzt meine Frage: für welchen Zeitraum darf die Krankenkasse die Säumniszuschläge berechnen und wie? Nochmals, ich war dort bis 12.2015 freiwillig versichert. Danach habe ich zu einer anderen Kasse gewechselt. Darf sie von 10.2014-10.2017 die Säumniszuschläge berechnen oder nur bis Ende 2015?

Im Bescheid der Krankenkasse laufen die ausgewiesenen Säumnis-Beträge von 10.2014-12.2015, von 47€ jeweils um 1,50€ jeden Monat reduziert nach unten bis zum Ende 2015. (also 10.2014: 47€, 11.2014: 45,50€, 12.2014: 44€ etc.)
Dazwischen gab es 2x Schwankungen. 2 Monate der gleiche Betrag, dann stieg du geforderte Summe wieder um 1,50€ an, um danach wieder wie gewohnt zu fallen. In diesem Zeitraum habe ich keine Zahlung an die Krankenkasse geleistet. In 12.2015 fällt der geforderte Säumnis-Betrag plötzlich auf 1,50€ für den fälligen Monat, dann endet die Rechnung und es werden ca. 500€ Säumniszuschläge ausgewiesen + Mahnkosten on top. Noch dazu hat sich die Höhe der Mahnkosten von 1,07€ auf 5€ erhöht. Ist dies zulässig bzw. rechtens?

Hierzu würde mich eure Meinung interessieren bzw. was schlagt ihr mir vor, wie ich vorgehen sollte. Mfg user0816

Berechnung, krankenkasse, SGB, Sozialversicherung