AOK 3000€ Nachzahlung?
Hallo, Leute.
Ich habe vor einem Monat einenBrief von AOK, bekommen, indem es stand, dass sie um meine Einiwlligung bitten, ab2017 Mitglied der Krankenkasse zu werden, da ich während dieses Zeitraumes als Werkstudentin gearbeitet habe.
Am Anfang des Jahres 2018 bin ich aber zu der AOK lgegangen, danit ich mich abmelde, da ich in meinem Heimatland, das EU- Staat ist, krankversichert bin. Die AOK- Angestelltin hat eine Kopie meiner europäischen Gesundheitskarte gemacht und hat mich erfolgreich abgemeldet.
3 Jahre später wollte ich mich infolger der Corona- Situation nochmal melden und sie wollen, dass ich für die drei Jahre all meine studentischen Beiträge zahle, obwohL es im
Jahr 2018 gar kein Problem war, dass sie mich abmelden, obwohl sie wussten, dass ich arbeitstätig bin. Mein Frage ist: sind im Recht, diese Summe von mir zu verlangen?
2 Antworten
Hallo, es wäre schön,
wenn Du das der Reihe nach erzählt hättest und nicht abschnittsweise rückwärts.
Du hast wann genau als Werkstudent gearbeitet ?
Das Wesen eines Werkstudenten ist, dass man nicht vom Arbeitgeber krankenversichert wird, sondern die eigene studentische oder private Krankenversicherung ausreicht. Das kann auch eine im Ausland sein, wenn sie in Deutschland für die allgemeine Versicherungspflicht ausreicht und damit auch für die Versicherung als Student.
Ich sehe also nicht, wieso hier ein Zusammenhang zwischen Werkstudentenarbeit und der Nachforderung bestehen soll.
Lass Dir genau erklären (oder sage es hier), für welche Zeit welche Beiträge verlangt werden und was das mit der Werkstudentenarbeit zu tun hat.
Ich denke dass Du vielleicht nicht mehr als Werkstudent eingestuft werden konntest, dann aber müsste als erstes der Arbeitgeber zahlen und Du musst nur eine Kasse wählen.
Viele Fragen...
Barmer
Siehe hier im Beratungsblatt Punkt 8.
Durch die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit in D entstand demnach die Versicherungspflicht in D.