3000€ Nachzahlung bei der Krankenkasse wegen Fehler im system?

4 Antworten

Immer wieder lese ich hier, "ich ahbe bei der Krakenkasse angerufen, die ....." "ich habe beim Finanzamt angerufen, die haben ....."

Jeweils am Ende des Sachverhalts weiß ich, wie gut es ist, dass ich so ungern telefoniere und lieber Mails udn Briefe schreibe.

Ich kann dann nämlich die Antwortmails, oder die Antwortbriefe ins Feld führen und muss nicht überlegen, was die Leute damals gesagt haben.

Rein sachlich steht in der Antwort von @barmer alles drin.

Hallo, als Werkstudent wird man nicht vom Arbeitgeber versichert, sondern muss selbst seine (vermutlich studentische) KV weiterbezahlen. Soweit o.k. und dir auch bekannt. Bei ca. 36 Monaten und ca. 80 EUR KV + Pflege kommt der Betrag hin und die Forderung besteht zu Recht. Auch wenn die Kasse Chaos in der Buchhaltung hat.

Allerdings sollte die Kasse, da sie ja unbestritten nicht unschuldig ist und Du ja sogar nachgefragt hast (leider wirst Du das kaum beweisen können), Dir Ratenzahlung einräumen. Mehr kannst Du leider kaum erwarten.

Viel Glück

Barmer

Perfekte Antwort!

Dann wäre noch die Frage, welche Ratenhöhe die KV wohl akzeptieren könnte. Der Fragesteller muß ja ab jetzt schonmal die regulären ca. 85,-€ zahlen und dazu noch die Raten.

Auf drei Jahre Ratenzahlung wird sich die KV wohl eher nicht einlassen, oder?

 Dann noch die Frage der Verspätungszuschläge...

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@Brigi123

Wenn, dann Säumniszuschläge.

Über die kann man reden (Stichwort Erlassantrag).

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@Brigi123

Die dürfte es nicht geben, denn die Säumnis wurde ja durch die Kasse verursacht.

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@barmer

Säumniszuschläge entstehen durch verspätete Zahlung - die Kasse hat nicht zu spät gezahlt.

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@Impact

Durch die Einzugsermächtigung hat der Versicherte rechtzeitig gezahlt, die Kasse hat das Geld nur nicht abgeholt.

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@barmer

Seit wann ist eine Einzugsermächtigung eine Zahlung?

Man stelle sich vor, das Konto ist nicht gedeckt o.ä.

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@Impact

Es ist aber so. Mit der Einzugsermächtigung hat der Versicherte alles zur Zahlung von seiner Seite beigetragen. Wenn die Kasse nicht versucht, das Geld abzuholen, ist das ihre Schuld. Dann kommt es auch nicht darauf an, ob das Konto evtl. nicht gedeckt war.

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@barmer

Das ist dann immer noch keine Zahlung. Er hat eben nicht alles getan - man telefoniert in solchen Sachen nicht. 

Aber es könnte ein Grund für einen Erlass sein. 

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Hallo,

vorab noch drei Nachfragen:

- aktuelles Fachsemester?

- Alter im November 2014 und aktuelles Alter?

- Welche genaue Art der Krankenversicherung bestand vor dem Werkstudentenjob?

Gruß

RHW


Das wirst Du wohl zahlen müssen. Schließlich hast Du ja auch Netto mehr erhalten, da die Krankenkassen Beiträge offensichtlich nicht abgezogen wurden. Am besten die Krankenkasse kontaktieren und um Ratenzahlung bitten, wenn der Betrag nicht als eine Summe aufgebracht werden kann.

Allerdings kann bei Deinen Schilderungen einiges nicht passen. Wenn tatsächlich die Beiträge von 12/2014 bis heute nicht gezahlt wurden, müsste die Summe wesentlich höher sein.

"Allerdings hat die KK die korrektur nicht erfasst und seit 2014 bis heute keine Beträge bezahlt wurden"  Hier wäre zu klären, wer dafür verantwortlich ist. Ich vermute der Arbeitgeber. Der hat ja die fehlerhaften Lohnabrechnungen erstellt.

Überschlagen ergeben 173€ pro Monat ja bei 35 Monaten, um die es hier geht, ja über 6000€, klar und davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, dann passt das schon.

Der Nachteil der ganzen Nachzahlung ist natürlich das das ganze steuerlich nicht wirkt. Konkret hast Du 2015 und 2016 zuviel Steuern gezahlt, wenn Du überhaupt Steuern gezahlt hast. Wenn Steuern in 2017gezahl werden, dann klären ob EST Erklärung für 2017 gemacht werden kann.


Er ist Werkstudent, Arbeitgeber ist bezüglich KV und Pflege außen vor. Hat der ja mit 1 Monat Verspätung auch gemerkt.

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Werkstudententätigkeit ist Pflichtversicherung und kostet etwa 85-90, € im Monat.

Pflichtversicherung ist vorrangig vor freiwilliger Mitgliedschaft und wenn ein Arbeitsverhältnis bestand oder der Fragesteller immatrikuliert war ist der geforderte Beitrag auf jeden Fall falsch und muss korrigiert werden.

Als ArbN ist der Arbeitgeber alleine für das korrekte Abführen der Beiträge verantwortlich. Als Werkstudent wäre es der Fragesteller aber die Summe kommt nicht hin.

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