Ich nehme demnächst als Altersrentnerin einen Midijob auf. Bin ich automatisch wieder pflichtversichert ?

1 Antwort

Hallo,

ja, für die Dauer des Minijobs besteht eine Pflichtversicherung in der GKV.

Ggf. Rücklagen bilden, um nach dem Ende des Midijobs die Beiträge der freiwilligen Versicherung einfacher bezahlen zu können.

Gruß

RHW

Bist du dir da sicher? Was ändert den ein Minijob an der freiwilligen Versicherung?

Bei Aufnahme eines Midijobs wird da nicht der freiwillige Beitrag der sich wie folgt zusammen setzt:

der Zahlbetrag der Rente,
der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge,
das Arbeitseinkommen und
der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitsentgelt)

bist BBG berechnet?

Ferner gibt es bei Altersrentner keinen Anspruch mehr auf Krankengeld......

Hast du da neuere Infos das dies anders als von mir beschrieben behandelt wird?

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@Tina34

Hallo Tina34,

Danke für den Kommentar.

In meiner Antwort ist leider ein entscheidender Tippfehler im ersten Satz: ich meinte "Midijob", nicht "Minijob".

Ein Minijob ändert nichts an einer freiwilligen Versicherung, ein Midijob schon.

Gruß

RHW

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