Kapitalertragssteuer/Höhe der Kapitalerträge/Familienversicherung

3 Antworten

Der Versicherungsamtsschimmel macht es noch viel komplizierter:

Einnahmen aus Kapitalvermögen

"Ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen können Sie um die tatsächlichen Werbungskosten vermindern - der Sparerpauschbetrag bleibt jedoch unberücksichtigt. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 werden diese Einnahmen nur noch in bestimmten Fällen im Steuerbescheid ausgewiesen. Bitte geben Sie uns diese auf der "Einnahmeanfrage" an. Ist Ihre Angabe schlüssig, fordern wir keine weiteren Nachweise."

http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitragspflichtige-einnahmen/19384

Es ist schon sehr inkonsistent, mal vom Bruttoeinkommen und mal vom Nettoeinkommen auszugehen. Aber es ist konsequent, nicht das versteuerte Einkommen zugrundezulegen.

Kapitalerträge einer Person (Gläubiger) sind Zins- und ähnliche Einkünfte abzüglich Abgeltungsteuer, Solidaritätsbeitrag und eventuell Kirchensteuer.

Kapitalerträge bis zur Höhe von 801,-€ sind für den Anspruch auf Kindergeld seit einiger Zeit unschädlich. Ich vermute, dass es für die Krankenkasse genauso gilt.

@ betroffen

danke für Antwort, glaube aber dass "Mandrake" s. o. recht hat, kannst du eine Quelle angeben ?

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@all Nochmal zur Erklärung: In diesem Fall überprüft die Krankenkasse die letzten 2 Jahre. Falls der Student Gewinne aus Aktien hätte, die über der Grenze der Familienversicherung/Krankenkasse liegen würden(365-400 Euro),stellt sich die Frage,ob es Möglichkeiten gibt, Werbungskosten als Student (Fahrtkosten und das übliche) anzugeben um die Gewinne zu vermindern. Der Student hat keine Einnahmen aus unselbständiger Beschäftigung. Die Krankenkasse spricht ja auch immer von regelmäßigen Einnahmen. Außerdem, darf man als Student 2 x im Jahr mehr verdienen. Bezieht sich dies nur auf unselbständige Beschäftigung ? Also nochmal danke für Antworten.

Es dürfen nur die der Einkunftsart zuordnenbaren Werbungskosten abgezogen werden, also bei den Kapitalerträgen nicht die Fahrtkosten zur Uni, sondern die glaubhaft gemachten Fahrtkosten zu Hauptversammlungen (z. B. per Eintrittskarte und Bahnfahrkarte, Depotkosten).

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