Krankenhaustagegeld für teilstationäre Tagesklinik?

2 Antworten

Es kommt auf den Wortlaut der Versicherungsbedingungen an. Für ältere AVB wurden schon Leistungen bewilligt für den teilstationären Bereich. So hat das OLG Hamm durch Entscheidungen vom 23.05.1986 (NJW 1986, 2888) und vom 09.08.1989 (Az. 20 U 292/88) ausgeführt, dass eine stationäre Behandlung aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers nicht zwingend eine vollstationäre Behandlung sein müsse. Insofern ist jetzt der Wortlaut der Versicherungsbedingungen entscheidend.

NEIN......bei teilstationärer Behandlung ( Tages/ Nachtklinikbehandlung) besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.