Krankengeld – die neusten Beiträge

Wie kann eine Frist zur Übermittlung eines Fragebogen an den MD verlängert werden, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Ratschläge & Co. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund:

Verfahren für eine gesetzliche Betreuung für meine (Paten-)Tante läuft derzeit (Post und Amts-/Behördenangelegenheiten).

Ein gesetzl. Betreuer über das Amtsgericht wird in nächster Zeit festgelegt, aber nicht innerhalb dieser Woche.

Bis zur Bestellung des gesetzl. Betreuers versuche ich mein Bestes.

Nur komme ich hier an meine Grenzen.

Aktuell:

Sie bekam nun Post von ihrer KK.

Die KK hat wohl den MD eingeschaltet, um ein Gutachten nach etwa 11 Monaten Krankschreibung bzw. Krankengeldbezug erstellen zu lassen.

(Ich denke mal, dass dies ein regulärer Ablauf ist.)

Bzgl. dessen wurde dem Brief ein Weiterleitungsbogen inkl. Fragebogen (eine "Versichertenanfrage - Allgemein") beigefügt.

Frist zur Zusendung des ausgefüllten Fragebogens an den MD ist der 02.06.2025.

Ich bin mit dem Ausfüllen überfordert, zumal meine Tante krankheitsbedingt mir dabei nicht helfen kann. Zudem soll ich auf jeden Fall nicht bei der KK anrufen, sondern alles schriftlich erledigen.

(Mein Gedankengang ist auch:

Weiß auch nicht, ob es da ratsam ist der KK bzw. dem MD mitzuteilen, dass eine gesetzliche Betreuung angeregt wurde (auch für diesen Bereich der Post), sodass die KK/der MD sie aufgrunddessen aufeinmal vorab "aussteuern" bzw. die Zahlungen des KGes einstellen. So nach dem Motto, wer nicht fähig ist "einfache" Dinge des Lebens zu erledigen und ein ges. Betreuuer übernimmt deshalb zukünftig diese Aufgabe, ist auch nicht in der Lage arbeiten zu können/ zu gehen.)

Wie kann eine Frist zur Übermittlung des Fragebogens "Versichertenanfrage allgemein" an den MD verlängert werden, sodass meiner (Paten-)Tante keine finanziellen Einbußen entstehen?

Bei der Fristverlängerung ging es um 2 bis 3 Wochen.

Entweder schaffen in der Zeit (irgendwie) den Fragebogen auszufüllen oder wenn es noch besser läuft, wurde ein gesetzl. Betreuuer in der Zeit bestellt.

(Einbuße z. B. wegen fehlender Mitwirkung ihrerseits, obwohl sie nicht in der Lage ist, irgendetwas auszufüllen und dann noch in der Kürze der Zeit - und der der MD oder die KK entscheidet aufgrunddessen das Krankengeld einzustellen.)

Frist, Gesetz, GKV, Gutachten, Krankengeld, Recht

Wie komme ich an den Inhalt (z. B. FA-Besch./K-Geld/mögl. Fristen) meiner digitalen Post der GKV, wenn diese u. a. im digitalen Postfach nicht zu öffnen sind?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich da aus oder hat Ahnung ? 

Für Ratschläge, Infos & Co. wäre ich dankbar.

► Ist die GKV nicht verpflichtet, dem Versicherten die digitale Post, die nicht geöffnet werden kann oder auch nicht eindeutig lesbar ist, per Papier mit der normalen Post zu zusenden, wenn darum gebeten wurde und die Gründe dargelegt wurden?

Was kann ich noch machen, da ein zweimaliges Bitten und Anfragen zu keinem Ergebnis führte?

 

 

Gerne hätte ich Kenntnisse vom Inhalt - nicht nur vom allgemeinen Inhalt der digitalen Post, sondern gerade auch im Hinblick z. B. 

• von möglichen Fristen oder auch wenn es

• um Berechnung oder Auszahlungen von Krankengeld ginge oder auch 

• Unterlagen für das Finanzamt.

Ich konnte als Versicherter, wenn es nötig gewesen wäre, nicht auf die Briefe bisher reagieren, wie ggf. 

• Widersprüche einlegen oder

• Fristen wahren, aber auch 

• z. B. einen digitalen Brief von der GKV beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mit angeben bzw. mit einreichen.

 

 

Infos:

Bei der GKV erkundigte ich mich, falls ich ein Benutzerkonto im Internet anlegen würde, ob die Briefe dann auch zum Drucken wären und nicht nur digital sichtbar.

Dies wurde bejaht, sodass ich im letzten Herbst ein Benutzerkonto bei meiner GKV anmeldete, um u. a. auf den digitalen Weg schneller Briefe an meine GKV zu versenden, aber auch, um von der GKV einfacher Post zu erhalten, da ich seit letzten Mai erkrankt bin und u. a. nicht mehr so gut zu Fuß bin. 

Das Benutzerkonto war bzw. ist nicht komplett nutzbar, sodass ich meine Krankenkasse ab Dezember anschrieb und sie darüber informierte sowie Ablichtungen als Beispiele beifügte. Gleichzeitig informierte ich die GKV, dass aus diesen Gründen ich die digitale Post deaktivieren musste. Deshalb bat ich die GKV bisher 2x um Zusendung per Post von den Briefen, die von der GKV bisher digital in den 4 Monaten über mein Benutzerkonto-Postfach an mich gingen.

Diese erhielt ich bisher nicht.

Finanzamt, Frist, Gesetz, GKV, Krankengeld, krankenkasse, post, Recht, Steuererklärung, widerspruch, Pflicht

Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?

Guten Tag,

AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1

AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.

Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.

  1. Abfindung ~ 2500 € brutto.
  2. Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
  3. Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.

Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.

  • Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.

    • Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2

    • Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12  ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.

Vielen Dank im voraus!

Bild zum Beitrag
Abfindung, einkommensteuer, Krankengeld, krankenkasse, Steuererklärung, Arbeitsunfähigkeit

Wie ergeben sich Blockfristen bei Kankengeld, wenn man gar keines bezogen hat?

Üblicherweise beginnt eine Krankenkasse eine Blockfrist immer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei mir war es so, das ich am 15.7.2013 urplötzlich heftige Hüftschmerzen bekam. Nach Röntgen und MRT stellte sich heraus: ich hab Arthose. Befund Berichte hab ich noch. Krankengeld bezog ich nicht, ich war nur wenige Tage mal AU deswegen. Zunächst könnte ich mich nicht zu einer Operation entschließen.. Am 15.9.2015 hatte ich eine Unfall mit heftigen Beschwerden, in Folge dessen war ich krank bis zur Aussteuerung. Ebenfalls ging ich in dieser Zeit ein paar mal zum Arzt wegen der Hüfte. Nun bin ich wieder gesund und Arbeitsfähig und wollte eigentlich jetzt die Hüfte operieren lassen. Die KK verweigert jedoch die Leistung der Zahlung von Krankengeld, da es als hinzugekommen Krankheit gewertet wird. Jedoch hätte eigentlich die Blockfrist für die Hüfte enden müssen am 15.7.2016. Das war aber genau der Zeitpunkt, wo ich Krankengeld für die Unfallfolgen bezog. Ist das nun tatsächlich eine hinzugekomme Krankheit oder hätte die Krankenkasse eine zweite Blockfrist für die Hüfte ab den 16.7.16 bilden müssen, so dass da noch Anspruch wäre? Wer kann mir da helfen? Lohnt sich ein Widerspruch? Meine Arbeitsfähigkeit mit der Hüfte habe ich mehr als 1 Jahr bewiesen

gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, krankenkasse, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeit

Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

einkommensteuer, eu-rente, Krankengeld, Steuererklärung, Steuern

Meistgelesene Beiträge zum Thema Krankengeld