Krankengeld oder Gehalt?

Hallo zusammen, liebe Community,

im April starte ich ein kurzzeitig befristetes Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist nun auch bereits beendet.

Am 7.4.2023 war ich 2 Stunden in der Arbeit anwesend und danach krank. Die Krankschreibungen liefen vom 7.4. bis 30.4.2023. Durch einen Bescheid der Krankenkasse erfuhr ich, dass mir Krankengeld im ersten Monat meines neuen Arbeitsverhältnisses ab dem 7.4.2023 zustünde.

Gegen den Bescheid der Krankenkasse legte ich bereits Widerspruch ein, da ich dachte, die hätten sich vertan bzw. den verkehrten Versicherten angeschrieben, weil normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer zu stehen würde. Die Krankenkasse gab mir daraufhin (schriftlich) die Info, dass mir tatsächlich ab dem 7.4.2023 Krankengeld zusteht. (Auszahlung erfolgt noch die Tage.)

Mein Ex-Arbeitgeber überwies mir mein Gehalt vom 1.4. bis 6.4. und zahlte zudem auch die 2 Stunden für den 7.4.2023.

Von wem steht mir das Geld für den 7.4.2023 nicht zu?

Entweder braucht die Krankenkasse das tägliche Krankengeld für den 7.4.2023 oder der Arbeitgeber das Gehalt für die 2 Stunden vom 7.4.2023 nicht zahlen. Ich weiß nur nicht wer von denen nicht zahlen müsste?

Ich habe da keine Ahnung. Meine Umfeld leider auch nicht.

Wer kennt sich da aus und kann mir sagen wie das Ganze ausschaut.

Mit besten Grüßen vorab vielen Dank für Eure Nachrichten etc..

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Krankengeld?

Guten Abend,

Ich habe folgendes Anliegen und hoffe das mir jemand eine Antwort darauf gibt.

Folgendes, ich bin seit 2 Jahren mit Rückenschmerzen von Arzt zu Arzt gerannt, Ende letzten Jahres habe ich dann die Diagnose nach 2 MRTs, einige Blutabnahmen die Diagnose Rheuma, Skoliose, Bandscheibenprobleme bekommen, dass alles mit 22 Jahren.

Vorgeschichte:

Natürlich wollte ich dennoch nun mich an eine Arbeit versuchen, habe zum 2.1 diesen Jahres einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben und es ging bis vor 3 Wochen alles gut, dann fing es an mit extremen Lendenwirbelschmerzen-Hüftschmerzen bis in die Leiste und ins Bein.

Ich bin nun 2 mal Krankgeschrieben gewesen in den letzten Wochen und habe dann mit meinem Chef ausgemacht das es so nicht wirklich weiter gehen kann, ich soll zu meiner Kur fahren die mein Rheumatologe mir empfohlen hat und wenn es mir wieder besser gehen sollte, kann ich mich gerne wieder bei ihm melden.

Also habe ich heute zum 24.2 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

Ich habe dann bei der Krankenkasse angerufen und ich soll Montag (bis Montag bin ich noch Krankgeschrieben) mich dementsprechend weiter Krankschreiben lassen und die Befunde/Attest mir mitgeben lassen die ich dann der Krankenkasse per E-Mail vorzeigen kann/soll um dann den Antrag für Krankengeld zu bekommen.

Das war grob die Erzählung, nun meine Frage: Funktioniert das wirklich das ich TROTZ meinem Aufhebungsvertrag dennoch die 70% meines eigentlichen Bruttoeinkommens dann als Krankengeld vorerst bekomme?

Ich hoffe ich habe nicht zu viel geschrieben und würde mich sehr über eine Antwort freuen damit ich Gewissheit habe wie ich weiterleben kann.

MfG.

Arbeit, arbeitsrecht, Krankengeld, krankenkasse, krankheit, Rechtslage
Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?

Guten Tag,

AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1

AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.

Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.

  1. Abfindung ~ 2500 € brutto.
  2. Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
  3. Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.

Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.

  • Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.

    • Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2

    • Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12  ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.

Vielen Dank im voraus!

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Abfindung, einkommensteuer, Krankengeld, krankenkasse, Steuererklärung, Arbeitsunfähigkeit
Wie ergeben sich Blockfristen bei Kankengeld, wenn man gar keines bezogen hat?

Üblicherweise beginnt eine Krankenkasse eine Blockfrist immer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei mir war es so, das ich am 15.7.2013 urplötzlich heftige Hüftschmerzen bekam. Nach Röntgen und MRT stellte sich heraus: ich hab Arthose. Befund Berichte hab ich noch. Krankengeld bezog ich nicht, ich war nur wenige Tage mal AU deswegen. Zunächst könnte ich mich nicht zu einer Operation entschließen.. Am 15.9.2015 hatte ich eine Unfall mit heftigen Beschwerden, in Folge dessen war ich krank bis zur Aussteuerung. Ebenfalls ging ich in dieser Zeit ein paar mal zum Arzt wegen der Hüfte. Nun bin ich wieder gesund und Arbeitsfähig und wollte eigentlich jetzt die Hüfte operieren lassen. Die KK verweigert jedoch die Leistung der Zahlung von Krankengeld, da es als hinzugekommen Krankheit gewertet wird. Jedoch hätte eigentlich die Blockfrist für die Hüfte enden müssen am 15.7.2016. Das war aber genau der Zeitpunkt, wo ich Krankengeld für die Unfallfolgen bezog. Ist das nun tatsächlich eine hinzugekomme Krankheit oder hätte die Krankenkasse eine zweite Blockfrist für die Hüfte ab den 16.7.16 bilden müssen, so dass da noch Anspruch wäre? Wer kann mir da helfen? Lohnt sich ein Widerspruch? Meine Arbeitsfähigkeit mit der Hüfte habe ich mehr als 1 Jahr bewiesen

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Krankenkasse fordert Reha-Antragstellung

Liebe User,

nach längerer Krankschreibung fordert die Krankenkasse nach § 51.Abs. 1 SGB V einen Antrag (G100, G110) auf REHA. Der Antrag wurde mir gesendet. Nun soll ich den Empfang bestätigen und den Antrag mit Frist von 10 Wochen zurücksenden. Soweit alles im gesetzlichen Rahmen. Meine Frage: Kann ich anstatt des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen? Lt. Schreiben Krankenkasse sind ab Zugang des Schreibens div. Anträge an die Rentenversicherung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG. Aufgrund meines gesundheitlichen Gesamtzustandes (bin in 1 Monat 59 Jahre alt) würde ich lieber eine EU-Rente beantragen. Ich war 2011 nach einer Herzattacke und psych. Erkrankung bereits 6 Wochen in Reha, wurde mit Std.-Weiser Wiedereingliederung als Arbeitsfähig entlassen. Nach erfolglosem Arbeitsversuch wurde eine EU-Rente abgelehnt. Widerspruch durch VDK blieb erfolglos. Von einer REHA verspreche ich mir überhaupt nichts. Die letzte war eine reine Beschäftigungstherapie mit Uniabgägern als Therapeuten. "Was nützt einem Hungrigen eine Speisekarte? ". Frage: Ist es sinnvoll den Rehaantrag an die Krankenkasse zur Einreichung bei der RV zu überlassen bezügl. der Umwandlung in eine EU-Rente? oder diesen mit einem Zusatzschreiben (keine Reha) selbst bei der RV einzureichen? Hat hier jemand Erfahrung darin, welches vorgehen anzuraten ist? Bitte nur fundierte Antworten oder Querverweise.

Vielen Dank

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Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

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