Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

2 Antworten

Wenn Sie Gelder für Kinder erhalten, eröffnen Sie für jedes Kind ein eigenes Junior-Konto und lassen Sie sich die Leistungen für Kinder dorthin überweisen. Dieses darf nicht durch Ihre Gläubiger gepfändet werden.

Alles andere ist einfach. Sie haben einen Verfügungsrahmen (hier 1840€) und so viel dürfen Sie monatlich verfügen. Alles darüber hinaus darf verpfändet werden. Prüfen Sie auch die Pfändungsfreigrenze für Ihr Gehalt. Wenn Sie weniger als 1840€ Netto verdienen und es teilweise gepfändet wird, kann etwas nicht stimmen.

Kann ich den Kindesunterhalt der bereits separiert und an den Insolvenzverwalter abgeführt wurde, von diesem zurückfordern?

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Die Gelder für das Kind sind grundsätzlich auch pfändungsfrei, darum gibt es beim P-Konto ja die entsprechenden Erhöhungsbeträge. Du solltest auf jeden Fall erstmal den Freibetrag für dein P-Konto prüfen. Denn der dir zustehende Freibetrag liegt bei 1.340€. Für die Unterhaltspflicht gegenüber deinem Kind kommen 500,62€ dazu und dann noch das Kindergeld von 250€ ab 1.1.23. Das macht in der Summe einen monatlichen Freibetrag von 2.090,62€.

Wegen der Erstattungen der Krankenkasse musst du dich an das für dich zuständige Vollstreckungsgericht wenden. Die geben solche Zahlungen in Höhe des Erstattungsbetrags normalerweise auf Antrag frei.

Das Kind wird nur zur Hälfte berücksichtigt...bedeutet das dann, dass nur die Hälfte der 500€ für den Freibetrag berechnet werden? Dann würde ich nämlich auf die 1840€ Freibetrag kommen...oder hat das nichts damit zu tun?

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@Minimaus566

Es gibt bei der P-Kontobescheinigung keine hälftige Berücksichtigung. Und 1340+500,62 sind ja auch 1.840,62.

Irgendwas fehlt da bei dir.

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