Bis zu welchem Alter zählen Kinder als unterhaltsberechtigt (für freiwillige gesetzliche Krankenversicherung)?

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Bis 18. Lebensjahr bedimgungslos

Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung/Studium, spätest bis vollendung des 25. Lebensjahres. Aber nur für Zeiten, in denen Ausbildung oder Schule oder Studium stattfinden, sowie kurze Übergangszeiträume. Bei langer Arbeitslosigkeit oder Ausbildungslosigkeit entfällt die Unterhaltspflicht auch u25.


Falls Du wirklich einen privat versicherten Ehepartner hast, im link werden ein paar Beispiele genannt.

Oder aus welchem anderen Grund sollten sich unterhaltsberechtigte Kinder auf die Beitragsberechnung auswirken?

Aus den Beispielen schliesse ich, dass man wohl einige Dinge, wie Ausbildung und Einkommen des volljährigen Kindes, nachweisen muss.

Für die Pflegeversicherung scheint ab Kind 2 für den erhöhten Abschlag die Altersgrenze von 25 zu gelten. Aber dazu lese ich nichts von Unterhaltsberechtigung.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjt--qE9YiFAxUA0wIHHZhqBaYQFnoECCIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.tk.de%2Fresource%2Fblob%2F2065876%2F3d9015e506d5dc8fccd4747ec281c605%2Fberatungsblatt-beitraege-ehegatteneinstufung-data.pdf&usg=AOvVaw1JQrTR6u_ltqptCgGukI1E&opi=89978449