Bis zu welchem Alter zählen Kinder als unterhaltsberechtigt (für freiwillige gesetzliche Krankenversicherung)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bis 18. Lebensjahr bedimgungslos

Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung/Studium, spätest bis vollendung des 25. Lebensjahres. Aber nur für Zeiten, in denen Ausbildung oder Schule oder Studium stattfinden, sowie kurze Übergangszeiträume. Bei langer Arbeitslosigkeit oder Ausbildungslosigkeit entfällt die Unterhaltspflicht auch u25.

Xrib682 
Fragesteller
 23.03.2024, 20:44

Danke für dein Antwort.

Meine Krankenkasse hat jedoch jetzt noch einen Zusatz stehen, aber nicht auf jedem Formular.

Dort steht unterhaltsberechtigte Kinder welche nicht in der Familienversicherung versichert sind ohne Einkommen.

Zählt die Ausbildungsvergütung zum Einkommen hinzu?

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berlina76  23.03.2024, 23:22
@Xrib682

Wer in einer Ausbildung ist bekommt ein sozialversicherungspflichtigen Lohn, muss sich also eine eigene KK suchen, ist nicht mehr bei der Familie mit versichert.

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Xrib682 
Fragesteller
 24.03.2024, 00:00
@berlina76

Das ist ja auch anders gar nicht möglich. Ich weiß nur nicht, ob ich Kinder in Ausbildung jetzt als unterhaltsberechtigte Kinder weiterhin angeben darf. Danke für deine Mühe.

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Falls Du wirklich einen privat versicherten Ehepartner hast, im link werden ein paar Beispiele genannt.

Oder aus welchem anderen Grund sollten sich unterhaltsberechtigte Kinder auf die Beitragsberechnung auswirken?

Aus den Beispielen schliesse ich, dass man wohl einige Dinge, wie Ausbildung und Einkommen des volljährigen Kindes, nachweisen muss.

Für die Pflegeversicherung scheint ab Kind 2 für den erhöhten Abschlag die Altersgrenze von 25 zu gelten. Aber dazu lese ich nichts von Unterhaltsberechtigung.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjt--qE9YiFAxUA0wIHHZhqBaYQFnoECCIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.tk.de%2Fresource%2Fblob%2F2065876%2F3d9015e506d5dc8fccd4747ec281c605%2Fberatungsblatt-beitraege-ehegatteneinstufung-data.pdf&usg=AOvVaw1JQrTR6u_ltqptCgGukI1E&opi=89978449

Xrib682 
Fragesteller
 23.03.2024, 20:42

Ja, genau das ist der Fall.

Jetzt aber die Frage wie sieht es aus, wenn eines meiner Kinder bereits in einer Berufsbildung ist. Kann es trotzdem angerechnet werden?

Meine Krankenkasse kann mir leider keine genaue Auskunft geben, je nach Sachbearbeiter mal so oder so.

Danke für Deine Antwort schonmal.

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Andri123  23.03.2024, 21:50
@Xrib682

Das ist sicherlich auch keine Frage, die jeder Mitarbeiter der KV am Telefon spontan beantworten kann (dann sollten sie es allerdings auch nicht beantworten).

In diesem Forum wirst Du vermutlich keine fundierte Antwort erhalten.

Ich würde vermutlich schriftlich (eine schriftliche Antwort ist verbindlicher) um die Berücksichtigung des Freibetrages bitten. Und auch darauf hinweisen, dass Dir bisher telefonisch unterschiedliche Auskünfte erteilt wurden. Und dass Du jederzeit gerne Unterlagen über die Ausbildungsvergütung der Kinder vorlegen würdest.

Ich tippe mal, dass das Einkommen der Kinder den Freibetrag zumindest reduziert, aber ich weiss nichts dazu.

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