Krankengeld vor und nach Elternzeit?

3 Antworten

Hallo,

Ich verstehe dich so, du bist derzeit in regulärer Elternzeit aber arbeitsunfähig ....oder ?

somit gilt, dass während der Elternzeit generell kein Krankengeld gezahlt wird. Diese Elternzeit zählt als sogen. " Ruhezeit "   (Aussetzung des Arbeitsverhältnisses), erst nach der Elternzeit lebt ein Krankengeldanspruch wieder auf.

" Von einem Ruhen ist auszugehen, wenn auf Grund Gesetzes oder einer Vereinbarung die wesentlichen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ausgesetzt sind, das rechtliche Verhältnis aber nicht unterbrochen ist. Die Ruhenszeit endet, wenn die Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung wieder auflebt. In diesem Fall hat der ArbN auch sofort wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall."  

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeitsunfaehigkeit-nach-Ablauf-der-Elternzeit-1098.html

beachte ".......Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und lebt wieder auf, wenn diese zu Ende ist. "

Hallo,

m.E. gilt hier Seite 22 des Krankengeld-Rundschreibens (Elternzeit):

https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld.html

Da nach den Unterlagen eine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit vorlag, sollte m.E. der letzte Abrechnungszeitraum mit Entgelt vor dem 7.10. herangezogen werden (also ein Zeitraum in den 6 Wochen Entgeltfortzahlung).

Gruß

RHW


Wurde gut beantwortet .. während der Elternzeit gibt es keine Krankmeldung bzw. kein Krankengeld.

Also erstmal danke für die Antworten.Nein währe der Elternzeit bin ich nicht krank geschrieben gewesen.Davor knapp 9 Wochen und jetzt 3 Wochen danach nochmal.Deswegen meine Frage wie sich das Krankengeld jetzt berechnet.

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