Ab 1.1. Selbständig, Krankenkassenwechsel

2 Antworten

Hallo, innerhalb der GKV ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zu beachten. Außer beim Wechsel in die PKV wegen Ende der Versicherungspflicht. Aber davon würde ich auch zunächst abraten.

Es gibt zwar einen sog. nachgehenden Anspruch von 1 Monat, wenn man keine Einkünfte hat. Der passt aber hier wohl nicht.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

in dieser Konstellation gilt auch die Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Der kostenlose nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V gilt für längstens einen Monat nach Ende einer versicherungspflichtigen GKV-Mitgliedschaft. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft als Selbständiger kann aber nach § 9 SGB V und § 188 Absatz SGB V nur direkt im Anschluss an die bisherige Versicherungspflicht beginnen. Für den nachgehenden Leistungsanspruch bleibt hier also kein Raum.

Bei den Beiträgen für Selbständige wird zunächst ein vorläufiger Beitrag festgesetzt (aufgrund der Versichertenschätzung). Wenn das Geschäft besser läuft als geschätzt (und höher als die Mindesteinnahme), sollte man regelmäßig Beträge zur Seite, weil bei Einreichen des Steuerbescheids größere Nachforderungen der Krankenkasse entstehen.

Den Steuerbescheid sollte man immer sofort an die Krankenkasse weiterleiten:

  • ab dem 2. Steuerbescheid als Selbständiger erfolgen für die Vergangenheit keine Erstattungen mehr (wenn die Einnahmen niedriger geworden sind)!

  • ab dem 2. Steuerbescheid als Selbständiger erfolgen für die Vergangenheit ab der Zeit des Ausstellungsdatums des Steuerbescheides Nachforderungen (wenn die Einnahmen höher geworden sind)!

Noch Fragen?

Gruß

RHW