Weiterzahlung Erwerbsminderungsrente abgelehnt - Anspruch auf Krankengeld?

4 Antworten

Haben bald auch ein ähnliches Problem mit meiner Mutter. Uns wurde auch geraten zum VdK zu gehen. Die erste Beratung ist dort auch kostenlos und dann kann man sich entscheiden ob man Mitglied wird oder nicht.

Ich glaube, dass Du zunächst ALG-I beantragen solltest (reine google-Recherche).

Außerdem würde ich eine VdK-Mitgliedschaft empfehlen, kostet ca. 5,-€ monatlich.

Hallo Finabu9200,

Sie schreiben:

Weiterzahlung Erwerbsminderungsrente abgelehnt - Anspruch auf Krankengeld?

Antwort:

Ihre Zeilen deuten darauf hin, daß Ihre medizinische Beweisführung auf wackeligen Beinen steht!

In der Regel gibt es mit dem Antrag auf Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente keine Probleme, wenn ab Rentenbezug regelmäßige Arztbesuche nachgewiesen werden können und glaubhaft gemacht werden kann, daß die gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen weiterhin vorhanden sind!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, so müßen Sie in Ihrer eigenen Krankenakte jederzeit nachweisen können, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

Bis September 2014 erhielt ich Krankengeld, danach Arbeitslosengeld 1, dann kam die Erwerbsminderungsrente. Habe ich jetzt wieder Anspruch auf Krankengeld? Die drei Jahre sind ja jetzt um - aber gilt dies auch, wenn ich meinen Arbeitsplatz in der Zwischenzeit gar nicht antrete!?

Antwort:

Wenn Sie aus dem Krankengeld ausgesteuert worden sind, dann bleibt es dabei, außer Sie treten ein neues Arbeitsverhältnis an und erwerben neue Ansprüche!

Ihr Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse!

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankengeld#

Die DRV empfiehlt im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weitergewährung, parallel bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf ALG einzureichen, diese Mitteilung der DRV sollte Ihnen vorliegen!

Fazit:

Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, daß man auch während des Rentenbezugs regelmäßig seine Ärzte (zumindest aber den Hausarzt) aufsuchen sollte um jederzeit glaubhaft nachweisen zu können, daß die gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen weiterhin vorliegen!

Wer diese regelmäßigen Arztbesuche unterläßt, vermittelt bei der DRV  logischerweise den Eindruck, daß sich die gesundheitlichen Einschränkungen nachhaltig gebessert haben!

Derart Betroffene laufen logischerweise Gefahr, daß die DRV erneute Gesundheits-/Leistungsprüfungen anordnet bzw. die Rentenzahlungen einstellt! 

https://erwerbsminderungsrente.biz/erwerbsminderungsrente-hausaufgaben/der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Konrad

Hallo,

Anspruch auf Krankengeld besteht nur, wenn eine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch besteht: § 44 und 48 SGB V

Entscheidend ist der Tag nach dem letzten Tag als Rentner.

Gruß

RHW