Kann ich nebenberuflich selbstständig trotz Krankengeld arbeiten?

5 Antworten

Hallo,

Ich bin gelehrnter Dachdecker. Habe seit meinem 15 Lebensjahr in diesem Beruf gearbeitet und bin jetzt 50.

Bin jetzt von der Krankenkasse ausgesteuert.

Meine Knie, mein Rücken und die HWS sind unreperabel, außerdem soll die Lunge in Mitleidenschaft gezogen worden sein sowie das Herz. Die Psyche ist seit der Scheidung vor 4 Jahren kaputt. Auf Grund dieser soll es bei mir zum eklar gekommen sein und ich habe 2 Std bewustlos vor der Küche gelegen. Ich bin also normalerweise nicht mehr in der Lage meinen Beruf auszuüben, weil ich auch Angst habe wieder auf ein Dach zu steigen dort wird mir nur noch einmal schwindelig.

jetzt zu meiner Frage: ist es möglich das ich ein Kleinst oder Kleingewerbe neben meiner Krankschreibung eröffne?

Mir schwebt vor das ich Gärten in Schuss bringe und Wohnungen renoviere sowie den Winterdienst übernehme.

MfG

Stefan von Drachenfels

Du wirst deinen Gesundheitszustand doch bestimmt besser kennen als wir, oder?

Ich schließe  mich der Antwort von wfwbinder an.

In diesem Zusammenhang hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 20.08.2008 (Az.: Sa 197/08) entschieden: 

"der Arbeitnehmer verpflichtet sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Zudem hat er hat alles zu unterlassen, was einer Genesung im Wege stehen könnte. Arbeitet der Kranke während der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, so kann dadurch die ärztliche Bescheinigung entkräftet werden. "

Aus diesen Gründen kann ich nur raten, sich in Bezug auf die geplante Tätigkeit sowohl an den Arzt, als auch an die Krankenkasse zu wenden, damit vor Aufnahme der Tätigkeit die Unbedenklichkeit abgeklärt werden kann. 

der Arbeitnehmer verpflichtet sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Zudem hat er hat alles zu unterlassen, happy wheels was einer Genesung im Wege stehen könnte. Arbeitet der Kranke während der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, so kann dadurch die ärztliche Bescheinigung entkräftet werden. 

Können ja, wenn Du Dich nicht erwischen lässt.

Aber der Krankengeldbezug wegen Arbeitsunfähigkeit scheint ja nicht nicht unbedingt gerechtfertigt zu sein.

Während man krankgeschrieben ist, darf man nichts tun, was die Heilung verzögern könnte und muss auf eine schnelle Genesung hinwirken.

Also ist zu raten den Arzt zu fragen, ob die selbständige Tätigkeit die Heilung verzögern könnte. Wenn der grünes Licht gibt, dürfte es zulässig sein.

Nun stell dir mal einen Arbeitnehmer vor, der auch noch Vermieter ist.

Wenn der nun krank wird, hört der für diese Zeit auf zu vermieten?

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@EnnoWarMal

Wenn es seinen Gesundheitszustand verschlechtert, wäre es zu überlegen.

Spaß beiseite, was ich geschrieben habe ist der Kommentar eines Rechtsanwalts zu diesem Problem an anderer Stelle und auch nachvollziehbar.

Es geht aber auch nur um Einkünfte aus aktiven Tätigkeiten.

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