Lohngeldfortzahlung oder Jobcom?

4 Antworten

Wie sieht es denn nun aus, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Tage vorher endet?

Dann hast Du ab dem 10. Juli Anspruch auf Krankengeld. Denn Dein bisheriger AG wird kaum bestätigen, dass er Dich krankheitsbedingt gekündigt hat.

Nichtsdestotrotz .... solltest Du Dich sicherheithalber arbeitssuchend melden, soweit Du schon jetzt in etwa die Zeit Deiner AU abschätzen kannst.

Innerhalb Deiner 6-monatigen Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen schriftlich kündigen. Dies ist in Deinem Fall geschehen. Wenn Du Dich nicht sofort arbeitslos meldest, erlischt Dein Krankenversicherungsschutz. Dort mußt Du auch Deine Krankschreibung vorlegen, denn nur so kannst Du verhindern, dass Du Dich sofort arbeitssuchend melden mußt.

wie soll das aussehen?
Du bist gekündigt und mußt dich spätestens morgen früh Arbeitslos melden.