Krankenkassenbeiträge?

Liebe Finanzgemeinde,

ich war im Jahr 2022 7 Monate angestellt u 5 Monate selbstständig berufstätig.

In den ersten 7 Monaten habe ich als Angestellter sehr gut verdient, als Selbstständiger habe ich in den ersten 5 Monaten ein ordentliches Minus gemacht.

Ich habe also in den ersten 7 Monaten hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt (zusätzlich natürlich mein Arbeitgeber) und in den 5 Monaten der Selbstständigkeit, bedingt durch hohe Investitionen, einen Betriebsverlust gemacht - dementsprechend nur den Mindestbeitrag in die gesetzliche Krankenkasse geleistet.

Ich war, gemäß der Einkommenssteuererklärung 2022, davon ausgegangen, daß meine Einkünfte aus nichtselbständiger u selbständiger Arbeit zusammengezogenwerden und nach dem zu versteuernden Einkommen auch die Krankenkassenbeiträge rückwirkend korrigiert werden.

Wenn ich also im Gesamtjahr kaum zu versteuerndes Einkommen hatte, aber als Angestellter im ersten Halbjahr den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen bezahlt habe, müsste ich doch eigentlich Beiträge zurück erstattet bekommen oder wird das Angestelltenverhältnis u die Selbstständigkeit völlig unabhängig voneinander behandelt ??

In meinem Fall hiesse das, daß ich, gemessen an den niedrigen Einkünften aus dem Gesamtjahr (bedingt durch die Betriebs-Verluste) Krankenkassenbeiträge in Höhe von 30% der Gesamteinkünfte abgeführt habe.

Ist die Trennung von Beiträgen für die Zeit Dershowitz Angestelltendaseins u der Selbstständigkeit richtig ??

Vielen Dank für eine Aufklärung

Krankenkassenbeiträge, Rückerstattung
Arbeitgeber meldet mich in Psychotherapie von der Krankenkasse ab und meldet mich danach wieder an, obwohl wir nie wieder gesprochen haben?

Hallo erstmal, ich war in einem Ausbildungsverhältnis vom 01.08.2021 - 01.08.2022.

Anfang Juli 2022 hat sich die Gesundheit meiner Mutter enorm verschlechtert und da ich ihr einziger Sohn bin und mein Vater bereits Tod ist, haben mein ehemaliger AG und ich mich darauf mündlich geeinigt, dass ich mich erstmal um meine Mutter kümmere. Diese ist dann Ende September verstorben und ich bin in ein Tief verfallen mit Depression und Suizidversuchen. War dann in Psychotherapie und hab meine Ausbildung total schleifen lassen, weil mir alles egal war. Meine Betreuerin kam dann später zu mir und meinte, dass mein AG mich von der Krankenkasse abgemeldet hat. Ich habe daraufhin Sie gebeten meinen Arbeitslosengeldantrag für mich zu bearbeiten und einzureichen, da ich dachte, dass ich Arbeitslos bin. Dieser liegt nun schon ca. 8 Monate auf Schleife, weil die Arbeitsagentur 4 verschieden Daten hat, ab wann ich nicht mehr arbeite und meine Beiträge nicht berechnen kann. Auf den Arbeitsbescheinigungen, die die Agentur erhalten hat stehen auch verschiedene Daten, womit die Agentur für Arbeit nicht anfangen kann.

Sie haben mich anscheinend zum 01.09.2022 abgemeldet und mich am 01.01.2023 wieder angemeldet und heute kam die Kündigung zu Ende September an.

Habe es heute der Agentur für Arbeit gemeldet und diese sind nun wieder verwirrt.

Ich habe seit dem 01.09.2022 bis jetzt selber meine Beträge bezahlt. Die netten Menschen von der TKK meinten, dass ich mir einen Anwalt suchen soll, da normalerweise mein ehemaliger AG die Beiträge bezahlen hätte müssen, da wir nichts untereinander abgesprochen haben.

Ich möchte ungern Gerichtlich vorgehen und meinen alten Chef auch ungern wieder sehen. Ich kann verstehen warum er mich abgemeldet hat ( ich bin in Therapie ohne ihm was zu sagen - ich weiß, dass das meine Schuld ist, nun bin ich aber verwirrt warum er mich wieder danach wieder angemeldet hat. Meine Beiträge hab ich dann trotzdem weiterhin selbst bezahlt, weil ich davon ja nichts wusste.

Ich weiß das ist ein langer Post, aber ich bin am Ende meines Wissen im Moment. Soll ich wirklich Anwaltlich vorgehen?

ARGE, Ausbildung, Versicherung, Krankenkassenbeiträge
Kennt die Krankenkasse mein Einkommen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Gehaltsgrenze bei der Familienversicherung.

Ich habe zwei Jobs als Werkstudent und verdiene bei beiden zusammen monatlich 515€ netto. Ich zahle Lohnsteuer- und Rentenversicherubgsabgaben. Nun Habenichts von meiner Krankenkasse einen Fragebogen erhalten bei dem ich angeben soll wie hoch mein Gesamteinkommen ist. Zuzüglich der Werbekostenpauschale von 1000€ für Werkstudenten, darf ich also circa 530€ im Monat verdienen. Stimmt das ?

Oder geht die Krankenkasse vom Brutto-Verdienst aus ?

Eine weitere Frage: Ich muss laut dem Fragebogen nur Auskunft über einen Job geben, sprich den Vertrag und die Abrechnungen einreichen. Was ist wenn ich einfach nicht vollständige Angaben mache und nur die Abrechnungen dieses einen Jobs einreiche ? Kommt die Krankenkasse dahinter ? Denn ich würde bei diesem Job aufgrund einer Weiterbeschäftigung schon mal bei der Sozialversicherung ab- und wieder angemeldet. Fragt mich nicht wieso. Und da hat die Krankenkasse auch nichts gesagt und wollte nichts nachträglich prüfen.

Nun die abschließende Frage: Wenn ich irgendwann mit beiden Jobs aufhören sollte und bei beiden abgemeldet werde, was macht die Krankenkasse dann ? In wiefern kann sie wissen, was ich verdient habe, wenn ich nichts angebe?

krankenkasse, Krankenversicherung, Werkstudent, Familienversicherung, Krankenkassenbeiträge, Studentenjob
Gleitzonenvertrag (800 Euro) und freiberuflich als Gymnastiklehrerin (Steuern, Rente, Krankenkasse?)

Hallo zusammen. Seit 8 Jahren bin ich freiberuflich tätig als Gymnastiklehrerin (Katalogberuf). Aufgrund der vielen Steuern und hohen Versicherungseinstufungen (Rente+Krankenkasse), bin ich leider gezwungen meine Selbstständigkeit aufzugeben. Ich arbeite 6 Tage die Woche und frei nehme ich mir nur an Feiertagen, da mich sonst die monatlichen Ausgaben ausfressen.

Jetzt habe ich die Möglichkeit in einem Gleitzonenvertrag einsteigen zu können. Mein Nettoverdienst läge dann bei max. 640 Euro. Zusätzlich möchte ich freiberuflich arbeiten ohne den hohen Beiträge der Krankenkasse und Rentenversicherungspflicht in die Arme zu laufen. Die Informationen, die ich bisher von der Rentenversicherung erhalten habe lautet, wenn ich unter 450 Euro in der Freiberuflichkeit verdiene, fallen keine Rentenkosten an. Zusätzliche Krankenkassenbeiträge fallen erst an, wenn ich mehr als 19,25 Stunden in der Woche arbeite. Scheinbar ist hier keine Einkommensgrenze gesetzt.

  1. Frage- habe ich die Information bzgl. der Krankenkasse richtig verstanden?

  2. Frage- wie hoch ist der Rentenbeitrag, wenn ich mehr als 450 Euro verdiene ( ca. 500- 750 Euro ) ? Gibt es dazu Beitragsbemessungsgrenzen..... ab wann man wie hochgestuft wird?

  3. Frage- wie sieht die Versteuerung meines Einkommens aus, wenn wir von einem Jahreseinkommen in der Höhe von 6000 Euro - 8000 Euro ausgehen (nur freiberuflich)

  4. Frage- habe ich die Möglichkeit (falls ich rentenversichungspflichtig werde), die Ausgaben steuerlich abzusetzen?

  5. Frage- kann ich neben dem Gleitzonenvertrag und der Freiberuflichkeit auch noch einen 400 Job annehmen?

6.Frage- in meinem Beruf kann ich den sog. Übungleiterfreibetrag von 2400 Euro im Jahr nutzen. Kann ich diese 2400 Euro am Ende des Jahres irgendwie steuerlich nutzen, auch wenn ich darüber liege in meiner Freiberuflichkeit?**

Puuuuhh..... ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Leider kann ich mir im Moment keinen Steuerberater leisten :-( Lieben Dank im Voraus!

Rentenversicherung, Freiberuflich, Steuern, Krankenkassenbeiträge

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