Wie berechnet sich die AfA bei geerbtem Haus?
Noch eine Frage aus meiner Prüfung. Jemand erbt ein Haus und vermietet dieses dann anschließend. Welcher Wert wird für die AfA-Berechnung genutzt? Anschaffungskosten sind ja keine vorhanden.
1 Antwort
Community-Experte
Steuern
Doch, es sind anschaffungskosten vorhanden.
Bei unentgeltlichem Erwerb (Schenkung, Erbschaft) sind die Abschreibungen des Rechtsvorgänger fortzusetzen. Hat der nicht abgeschrieben (selbst bewohnt), sind dessen Anschaffungs- udn Herstellungskosten zu ermitteln um die AfA auf der Basis zu ermitteln, die für ihn gegolten hätten.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986