Wie berechnet sich die AfA bei geerbtem Haus?

1 Antwort

Doch, es sind anschaffungskosten vorhanden.

Bei unentgeltlichem Erwerb (Schenkung, Erbschaft) sind die Abschreibungen des Rechtsvorgänger fortzusetzen. Hat der nicht abgeschrieben (selbst bewohnt), sind dessen Anschaffungs- udn Herstellungskosten zu ermitteln um die AfA auf der Basis zu ermitteln, die für ihn gegolten hätten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986