Dürfen auf einer Handwerkerrechnung neue Positionen auftauschen, die laut Angebot nicht vereinbart waren?

2 Antworten

Ist ein Pauschalfestpreis vereinbart worden? Nur dann hätte man Anspruch auf Einhaltung des abgemachten Preises.

Ist der Auzubi auch tatsächlich tätig geworden? Für das bloße Zuschauen kann kein Werklohn verlangt werden.

Um wiviel Prozent hat sich die Rechnungssumme gegenüber dem Angebot erhöht? Bei wesentlichen Überschreitungen (20 bis 30% der Angebotssumme werden als wesentlich angesehen) muß der Werkunternehmer das dem Auftraggeber anzeigen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650.html

... und manche Praktikanten werden als "Azubi" fakturiert.

Manche Handwerker kommen regelrecht ins Stottern, wenn man sie im Büro aufsucht und sich die Gesellenbriefe oder Lehrverträge zeigen lassen will. Manchmal wird dabei sogar ein Bauhilfsarbeiter zum Maurermeister (selten umgekehrt) oder es tauchen auf der Rechnung Personennamen auf, die gar nicht vor Ort waren, und das passiert einem ehemaligen Innungsobermeister des ...handwerks.

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