Zwangsversteigerung erfolglos und nun?

2 Antworten

Dann fällt das Haus m. E. demjenigen zu, der die Zwangsversteigerung betrieben hat. Also vermutlich der Bank. Die kann das Haus dann immer noch freihändig verkaufen.

gabur

Bei ergebnislosem Zwangsversteigerungsversuch wird das Verfahren aufgehoben. Du bleibst weiterhin Eigentümer, persönlich haftender Schuldner und an der dinglichen Sicherheit, dem Grundpfandecht (Grundschuld, Hypothek), ändert sich ebenfalls nichts.

Handelt es sich bei dem Mietobjekt, könnte der Gläubiger versuchen, über die Zwangsverwaltung zu seinem Geld zu kommen .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung