Rückübertragung vom Haus?

3 Antworten

Wir kennen den Vertrag nicht, also woher sollen wir es wissen?

  1. Grundsätzlich nein.
  2. War es eine Schenkung, eine gemischte Schenkung, oder ein Kauf?
  3. Gibt es eine Rückübertragungsklausel? Z.B. dass es zurück gefordert werden kann, wenn gegen Dich die Zwangsvollstreckung betrieben wird?
  4. Eine Schenkung kann z. B. zurück gefordert werden, wenn der Schenker (das wäre hier ggf. Dein Vater) in Not gerät.

Du stellst eine rein abstrakte Frage, ohne jede Hintergrundinformation. Zu so einer Sache könnte man in allen möglichen Variationen ein Buch schreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wurde denn im Zusammenhang mit der Übertragung eine Rückauflassungsvormerkung in Abt. II des Grundbuchs eingetragen? Wenn nicht, dann kann das Haus auch nicht wieder zurück übertragen werden.

Nein. Deine physische und psychische Präsenz sowie deine Ausweisdokumente sind notwendig.

Danke 🙏

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