Trennung unverheirateter, Haus, keine gütliche Einigung

2 Antworten

Der fall der jederzeit möglich ist, wäre die Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung.

Wenn er in der lage wäre sie auszuzahlen, dann kann er in einer solchen Versteigerung auch erwerben.

Also ich würde es so machen:

Anwalt beauftragen den Antrag für diese Zwangsversteigerung auszufertigen. Dann soll der Anwalt iher mittteilen sie hat 14 tage zeit die Abfindung zu akzeptieren, sinst soll er den Antrag bei Gericht einreichen. Wenn sie ausschlägt, zieht sie den kürzeren. Wenn sie annimmt hat er das Haus etwas schneller.

Der 50 % ige Anteil an der Immobilie ist einklagbar egal von welcher Seite. Die beiden müssen sich ob sie wollen oder nicht einigen, es gibt ja mehrere Varianten a) er bleibt wohnen und zahlt sie aus,b) sie bleibt wohnen und zahlt ihn aus, c) das Haus wird verkauft und das Darlehen abbezahlt der Rest wird geteilt, d) Beide bleiben im Haus wohnen wenn baulich möglich zwei kleinere getrennte WE. Das Argument der eine kann den anderen nicht auszahlen gilt für keinen von beiden, notfalls muss noch ein Darlehen aufgenommen werden, der entsprechende Gegenwert ist ja da.