Hausverkauf nach Trennung aus unverheirateter Beziehung

1 Antwort

Kann ich einen Verkauf, eventuell sogar eine Zwangsvollstreckung erzwingen?

Deinen eigenen Miteigentumsanteil kannst Du jederzeit zum Verkauf stellen. Nur, wer kauft schon "halbe" Häuser? Das klappt allenfalls in Topplagen und auch nur deswegen, weil der Erwerber die andere Hälfte meint ebenfalls erstehen zu können.

Es gibt aber ein anderes Instrument. Google mal "Teilungsversteigerung". Die kannst Du beantragen. Ist aber eine zunächst teure (Du mußt die Kosten vorschießen!) und auch langwierige Sache. Aber es setzt den anderen Teil mächtig unter Druck. Einfach querulatorisch Neinsagen ist dann nicht mehr. Ob sich ein Ersteigerer findet, ist dann aber Sache der Lage der Immobilie. Im Augenblick jedenfalls laufen Versteigerungen sehr gut.

erstmal Danke für deine Antwort. ich schau nachher gleich mal nach. Diese Teilversteigerung bringt also die andere Seite dazu, zu reagieren? Was wäre , wenn ich für meinen Anteil Miete verlangen würde? Müsste Sie dem nachkommen?

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