Provisionsauszahlung nach Austritt aus Firma- wie abrechnen?

Hallo,

ich habe meinem AG zum 30.9. gekündigt. Ich arbeite hier im Vertrieb und mein Gehalt besteht aus einem Fixum und einer Provision.
Meine letzten Projekte werden im September starten und somit stehen mir wie vereinbart zu diesen Projekten im Oktober die entsprechenden Provisionen zu. Die Provisionen sind in meinem Job unregelmäßig übers Jahr verteilt, je nach Start der Projekte.
Mein AG will mir die Provisionen auch auszahlen, will aber, dass ich ihm im Oktober einer Rechnung über die zwei Provisionen schreibe.
Erstens werde ich im Oktober nicht selbstständig sein, somit kann ich nicht einfach so eine Rechnung schreiben.
Zweitens ist das ja nicht „korrekt“- auch nicht sozialversicherungstechnisch.

Ich habe nun vorgeschlagen, dass man ja über die Steuerklasse XI abrechnen kann.
Darauf bekam ich folgende Antwort:

„Wenn die Provision „im Nachhinein“ über eine Gehaltsabrechnung laufen soll, dann muss eine erneute Anmeldung erfolgen und der Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem benötigt sie 

  1. Angabe der neuen Arbeitsstelle und
  2. Höhe des dort gezahlten Gehalts (dies ist wichtig, um zu klären, ob der Betrag für die Sozialversicherung überschritten wird)

 

Beim Ausstellen einer Rechnung müsste diese bei Deiner Steuererklärung eingereicht werden und wäre somit nur steuerpflichtig.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Ich muss doch nicht extra wieder angemeldet werden? Es gibt so viele Firmen, die mit Provisionen arbeiten, hier muss es doch auch eine „einfache“ Regelung geben.

Außerdem glaube ich nicht, dass ich die Angaben zu meinem neuen Arbeitgeber geben muss- und das will ich auch nicht, geht sie nichts an. Es muss reichen, wenn ich dem alten AG sage, dass mein Beitrag zur Sozialversicherung die Grenze nicht überschreiten wird. Wie seht ihr das? Was würdet ihr dem AG antworten? Wie würdet ihr das regeln?

Danke schon jetzt!

Kündigung, Sozialversicherung, Abrechnung
Rechtliche Pflichten hinsichtlich Steuer/Sozialversicherungen in Deutschland bei Einkommen aus dem Ausland im Rahmen eines Praktikums während des Studiums?

Hallo zusammen,

eine Firma aus den USA hat mich als Praktikant angestellt (explizit kein Arbeitsverhältnis) für ein wissenschaftliches Projekt, welches im inhatlichen Zusammenhang mit meinem Studium steht. Es handelt sich nicht um ein Pflichtpraktikum. Ich studiere regulär in Vollzeit. Die vereinbarte Stunden sind weniger als 20 pro Woche und die Dauer ist 8 Monate. Das Praktikum ist komplett remote, so dass ich weiterhin in Deutschland leben werde. Ich bekomme für die Tätigkeit Entgeld und nun stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Sozialversicherungen und Steuern zu beachten sind.

1) Wie registriere ich dieses Einkommen in Deutschland? Bin ich sozialversicherungspflichtig und wenn ja, wie melde ich mich an? Ich zahle seit Jahren schon in die studentische Krankenversicherung monatlich ein, jedoch nicht in die Rentenversicherung (außer im Rahmen von Hiwi-Stellen, etc.)

2) Wie gestaltet es sich mit den Steuern? Muss ich mich jetzt an das Finanzamt wenden und monatlich Steuer zahlen, oder am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen und dann nachträglich die Steuer zahlen? Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich schon immer unter dem steuerpflichtigen Betrag geblieben bin und nur diverse Hiwi-Stellen hatte, die den Ämtern sowieso automatisch gemeldet wurden.

Ich wäre euch für Informationen extrem dankbar, falls sich jemand damit auskennt.
Vielen Dank und viele Grüße

Rentenversicherung, Studium, Auslandsüberweisung, Sozialversicherung, Steuern, Praktikum
1 Hauptjob und 1 Minijob oder lieber 2 Minijobs?

Hallo zusammen,

kurz vorab: ich bin ein absoluter Anfänger in diesem Bereich und es kann sehr gut sein, dass ich totalen quatsch schreibe. Würde mich sehr über Hilfr freuen!

Ich bin nicht in solch einer Situation, jedoch habe ich mal mitbekommen gehabt, dass wenn man beispielsweise zwei Minijobs macht, und die Summe aus beiden zusammen über 520€ im Monat liegen, man Sozialversichungsbeiträge für beide Jobs zahlen muss. Bzw. muss der Arbeitgeber dies dann übernehmen, und der Arbeitnehmer muss dies den Arbeitgebern zur Kentniss geben.

Jetzt hab ich auch mitbekommen, dass wenn man ein Job ausübt, dessen Betrag im Monat auf über 520€ kommt, und gleichzeitig einen Minijob ausübt, wobei hier der Betrag unter 520€ liegt, man für den Minijob keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss? Hab ich das richtig verstanden, oder bin ich einfach mal wieder auf der total falschen Schiene unterwegs?

Sofern das stimmt, bedeutet dies doch dann auch, dass es sich mehr lohnen würde, wenn man lieber einen Job über 520€ im Monat und einen Minijob unter 520€ im Monat ausübt, anstelle von 2 Minijobs mit unter 520, die dann zusammen auf über 520€ kommen würden, oder? Weil man ansonsten zwei mal sozialversicherungsbeiträge zahlen müsste?

Ich hoffe ich mache keinen mit meiner Frage wütend, weil ich mir sehr gut vorstellen kann, dass ich totalen quatsch schreibe. Freue mich dennoch über jede Hilfe!

Finanzamt, Minijob, Sozialversicherung, Steuern
Werkstudent + selbstständig Tätigkeit, Studentenstatus?

Hallo, 

seit 3 Jahren (seit Studienbeginn) führe ich nebenbei ein Gewerbe in der Veranstaltungstechnik als Einzelunternehmer (Kleinunternehmerregelung und natürlich auch unregelmäßige Jobs, welche sich immer zwischen 5 und 6 Stunden bewegen inkl. Rechnungen schreiben, wie das halt mit der Selbstständigkeit so ist) und seit letztem Jahr März bin ich Werkstudent bei einer größeren Firma.

Von März bis September (Genau 26 Wochen) war ich bei dieser Firma auf 20h/Woche befristet angestellt (da ich schon fast mit meinem Physik Studium durch war und somit nur eine Vorlesung in diesem Semester hatte und habe teilweise an Wochenenden (von April bis September) als Tontechniker selbstständig gearbeitet (Insgesamt genau 5 Wochen unter dem Semester und im ganzen Beschäftigungszeitraum mit 20h/Woche 11 Wochen).

Zuvor habe ich das mit meiner Krankenkasse und dem Arbeitnehmer und der SBK (von der der Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungsbogen für den Arbeitsvertrag kam) abgeklärt, dass es ca 20 Tage pro Jahr, bzw sogar nur 6 Tage pro Semester waren, an denen ich der Tontechnik nachgegangen bin und so bekam ich von allen Seiten die Rückmeldung, das ist okay..unter der Woche bleib ich ja dann bei den 20h/Woche..und in den Semesterferien ist es ja ohnehin unerheblich und die Mehrarbeit findet ja nur an den Wochenenden (Immer Samstags) statt.

Somit bin ich seitdem studentisch Krankenversichert für ca 90 Euro/Monat.

Ich bin innerhalb der Regelstudienzeit fertig geworden, von daher stand das Studium an sich nachweislich schon immer noch im Vordergrund und mein Notenschnitt liegt auch bei 2,0.

Seit Mitte September (befristet verlängert bis März) bin ich mit der Stundenzahl zurückgegangen auf 12h/Woche, von daher ist das mit dem am Wochenende arbeiten ohnehin kein Problem mehr, da ich mit einem Job am Wochenende unmöglich über die 20h/Woche kommen kann.

Aktuell schiebe ich jedoch etwas Panik, da ich im Internet gelesen habe, dass seit 2017 die Ausnahmeregelung mit mehr als 20h/Woche, wenn:

- nur an Wochenenden

- in den Abend/Nachtstunden 

- in der vorlesungsfreie Zeit

nicht mehr ohne weiteres gilt.

Ist es jetzt unter diesen Voraussetzungen möglich, dass ich meinen Studentenstatus nachträglich verliere und etwas für das letzte Jahr nachzahlen muss?

Falls das auf mich zukommt, habe ich die Stundenzahl ja nur von April bis Juli (also während des Semesters) überschritten und seitdem während des Semesters nicht mehr.

Verliere ich dann den Studentenstatus nachträglich komplett? Oder kann er mir nur für April bis Juli aberkannt werden und nachträglich normal weiter fortgeführt?

Aufs Jahr runter gerechnet sieht meine Selbstständigkeit wie folgt aus:

Monatl. gewinn (230 Euro), Arbeitszeit 3,5-4 Stunden. Jetzt habe ich beispielsweise von Januar bis Mai keinen einzigen Auftrag.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Werkstudent
Wie wird eine hauptberufliche Tätigkeit auf Provision abgerechnet ohne Gewerbescheinpflicht?

Aufgrund des nun langsam eintretenden Alters meiner Oma und deren krankheitsbedingter Betreuung möchte ich nun per Home Office, bei freier Zeiteinteilung, arbeiten, um sämtliche Termine mit meiner Oma wahrnehmen zu können.

Ich habe nun auch etwas passendes gefunden, nachgefragt und es passt einfach perfekt!

Ganz liebe Chefin, die mir komplett freie Hand lässt und ich mir alles selbst einteilen kann und vor allem arbeiten kann so wie es bei mir passt.

Allerdings möchte ich vorab wissen, wie dies genau abläuft und berechnet wird.

Mir wurde mitgeteilt, dass es keine Gewerbescheinpflicht gibt und ich stattdessen auf Provisionsbasis abgerechnet werden kann, leidglich meine Steuernummer der Lohnsteuerkarte wird benötigt.

Ich würde nun gerne wissen wie ich das zu verstehen habe und welche Abgaben dann geleistet werden und welche ich dann selbst abführen muss und ob noch etwas anderes zu beachten ist?

Was ist das dann für ein Arbeitsverhältnis?

Ich denke KV und PV müsste ich dennoch selbst leisten oder? Und wie sieht das mit der Rentenversicherung aus?

Da ich dann kein Festgehalt habe, sondern je nach Arbeitsaufwand, wäre es schon wichtig für mich zu wissen was da auf mich zukommt.

Sollte sich das Ganze dann rechnen, könnte ich wohl jederzeit ein Gewerbe anmelden.

Aufgrund der vielen Termine, die zurzeit anstehen, wäre es für mich dann sinnvoll, wenn ich den Kopf und die Zeit dafür habe, da mit einem Gewerbeschein viel zu beachten ist. Es ist ja nicht so, dass ich mich darüber noch nicht belesen habe, aber mein Kopf hat zurzeit zu viele andere Dinge zu bedenken, dass ich nicht blindlinks ein Gewerbe oder eine Selbstständigkeit anmelden möchte.

Freue mich über aufschlussreiche Antworten!

allgemein, Krankenversicherung, Sozialabgaben, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung
Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

Rente, einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, krankenkasse, Sozialversicherung
Säumniszuschläge / Krankenkasse / Berechnung?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Berechnung bzw. Dauer der Gültigkeit von Säumniszuschlägen der Krankenkasse. Mein Fall ist leider etwas Länger und eventuell auch verwirrend.

Bei meiner alten Krankenkasse war ich bis 12.2015 versichert. Für den Zeitraum von 04.2014-09.2014 wollte mich die Krankenkasse nicht als Student versichern. Die Krankenkasse hat in mehreren internen Sitzungen meine Forderung "als Student versichert zu werden" abgelehnt. Im September 2015 habe ich gegen den Beschluss der Krankenkasse Widerspruch eingelegt und im Februar 2016 vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. In erster Instanz, vor dem Sozialgericht, hatte ich noch verloren. In zweiter Instanz, vor dem Landessozialgericht, aber Recht bekommen. Allerdings haben wir uns nur auf einen Vergleich geeinigt, die Krankenkasse wurde nicht "verurteilt" (oder was auch immer der richtige Terminus in diesem Fall wäre). Die Kasse akzeptiert nun (10.2017), dass ich im oben genannten Zeitraum Student war und berechnet die Beiträge dafür neu.

Leider wusste ich damals (2014) noch nicht, dass eine Zahlung unter Vorbehalt die bessere Lösung gewesen wäre. Ich hatte damals die Zahlungen erstmal komplett eingestellt und nun (10.2017) eine Rechnung über Säumniszuschläge erhalten. In der Zwischenzeit habe ich Ende 2015 und Ende 2016 jeweils ca. 1800€ an die Krankenkasse überwiesen, da mir die aufgelaufenen Forderungen zu hoch wurden. Die Beträge für den strittigen Zeitraum hatte ich aber einbehalten.

Jetzt meine Frage: für welchen Zeitraum darf die Krankenkasse die Säumniszuschläge berechnen und wie? Nochmals, ich war dort bis 12.2015 freiwillig versichert. Danach habe ich zu einer anderen Kasse gewechselt. Darf sie von 10.2014-10.2017 die Säumniszuschläge berechnen oder nur bis Ende 2015?

Im Bescheid der Krankenkasse laufen die ausgewiesenen Säumnis-Beträge von 10.2014-12.2015, von 47€ jeweils um 1,50€ jeden Monat reduziert nach unten bis zum Ende 2015. (also 10.2014: 47€, 11.2014: 45,50€, 12.2014: 44€ etc.)
Dazwischen gab es 2x Schwankungen. 2 Monate der gleiche Betrag, dann stieg du geforderte Summe wieder um 1,50€ an, um danach wieder wie gewohnt zu fallen. In diesem Zeitraum habe ich keine Zahlung an die Krankenkasse geleistet. In 12.2015 fällt der geforderte Säumnis-Betrag plötzlich auf 1,50€ für den fälligen Monat, dann endet die Rechnung und es werden ca. 500€ Säumniszuschläge ausgewiesen + Mahnkosten on top. Noch dazu hat sich die Höhe der Mahnkosten von 1,07€ auf 5€ erhöht. Ist dies zulässig bzw. rechtens?

Hierzu würde mich eure Meinung interessieren bzw. was schlagt ihr mir vor, wie ich vorgehen sollte. Mfg user0816

Berechnung, krankenkasse, SGB, Sozialversicherung
Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

Student, gesetzliche Krankenversicherung, Gleitzone, krankenkasse, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent, Familienversicherung
Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

Erbschaft, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Rentner, Sozialversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Mieteinnahmen
Werkstudent Sozialabgaben?

Hi, ich bin seit kurzem Werkstudent und mir immer noch unsicher wieviel ich jetzt verdienen darf. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich alles richtig verstanden habe, da das doch ein etwas verwirrendes Thema ist.

Als Werkstudent darf ich nur 20h die Woche arbeiten, es sei denn es sind Semesterferien. In diesen darf ich maximal 26 Wochen diese Grenze überschreiten. Ist dies bis hier erfüllt, bin ich "ordentlicher Student" und es gilt folgendes:

  1. Die Arbeitslosenversicherung fällt für mich unabhängig davon wie viel ich verdiene weg.
  2. In die Rentenversicherung wird vom Lohn automatisch ein Prozentsatz eingezahlt. ( Liegt das Einkommen unter 450€ wandert 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 450€ aber unter 850€ wandert ein Betrag zwischen 4% und 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 850€ wandert 9,35% davon hinein.
  3. In der Kranken-/Pflegeversicherung darf ich Familienversichert bleiben, solange mein Einkommen 425€/Monat zuzüglich 1000€ Webungskosten nicht übersteigt. Dieser betrag wird Jährlich behandelt, dh. ich darf zusammengerechnet 6100€ im Jahr verdienen.(also auch z.B. 6100€ im Januar und 0€ im restlichem Jahr)

Da ich mit 6100€ im Jahr im Freibetrag für die Lohnsteuer bleibe, entfällt diese.

Sagen wir ich verdiene Monatlich 200€, außer in 2 Monaten der Semesterferien, in denen ich 2000€ verdiene. 200€ * 10 + 2000€ * 2 = 6000€ Ich verdiene also wenig genug, um weiterhin in der Familienkrankenversicherung zu bleiben und zahle NUR o.g. Beiträge zur Rentenversicherung. Ich habe Jährlich also von 6000€ Brutto (0,9065 * 6000€) 5439€ Netto übrig.

Student, krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Werkstudent, Familienversicherung
Ein-Mann UG & co. KG Sozialversicherung, Haftungsbeschränkung - eierlegende Wollmilchsau gefunden?

Hallo werte community. Dadurch dass mittlerweile jeder Krankenversichert sein muss haben ja einige Konzerne bei der PKV gut aufgeschlagen. Selbstständig machen geht faktisch gar nicht mehr wenn man sich quasi aus dem nichts was aufbauen möchte, denn die knapp 300€ für einen gesunden 32 Jährigen müssen erstmal erwirtschaftet werden. Es gibt zwar den staatlichen Zuschuss, habe mir allerdings sagen lassen dass es einfacher ist einer Kuh das fliegen bei zu bringen, wie diesen bewilligt zu bekommen. Aber nun zum Kern des Problems: ich will mich mit coaching (Schulungen und Beratungen in einem bestimmten Fachbereich) Dienstleistungen selbstständig machen. Zu diesem Zweck würde ich eine UG & Co. KG gründen. Habe mir das so vorgestellt:

Gründung einer "Verwaltungs UG" Gesellschafter meine Frau, Angestellter Geschäftsführer ich (weil, ein geschäftsführender Gesellschafter vorm Gesetz ja als selbstständig gilt) mit einem Bruttogehalt von 451€. Dadurch bin ich dann für knapp 80€ voll sozialversichert und hätte bei einer Arbeitgeberleistung von 500€, 250€ netto übrig (und noch eine schöne VWL-Rente). Dann gründe ich eine KG mit der UG als vollhafter und mir als Teilhafter. Das hat dann den Vorteil dass ich, anders wie bei der reinen UG, Privatentnahmen in fast unbegrenzter Höhe tätigen kann und nicht viel mit Buchhaltung zu tun habe. Da die Aufträge des Tagesgeschäftes über die KG laufen muss ich nur eine EÜR anfertigen. Die UG hat ja dann als Bilanzposten nur monatlich als Eingang die Haftungsvergütung und in gleicher Höhe Das GeFü-Gehalt als Abgang. Ansonsten ist die Bilanz völlig neutral. Das wären, meiner Meinung nach, die vorhandenen Gesetze ausgereizt bis zum Schluß um tatsächlich alle Hürden, die so eine Selbstständigkeit bringt auf einmal zu nehmen. - Sozialversicherung - Haftungsbeschränkung - flexibles Gehalt (meine Marktanalyse hat ergeben dass zwischen 0-5000€ im Monat alles drin sein kann, wohlgemerkt KANN), die 500€ Brutto Fix für das GeFü Gehalt kommen als Einlage am Anfang in die KG. Kann ich das so machen oder erkennt irgendwer das nicht an? (Finanzamt, Krankenkasse) stutzig macht mich dass ich im Internet nach genau diesem Konstrukt gesucht habe und nichts gefunden weil ich denke dass andere doch auch schon so schlau gewesen sein müssten. Vielen Dank schonmal!

Existenzgründung, Finanzamt, krankenkasse, Selbstständigkeit, Sozialversicherung
Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?

Hallo, ich bin ein Student. neben meinem Studium habe ich immer zwei Jobs gehabt. Der erste Job ist als SHK an der uni, und der zweite Job ist als Wachman am Wochenenden. letztes Jahr habe ich fast nur gearbeitet und weniger studiert und habe ca. 23000 verdient. Ich habe letztes Jahr für die Krankenkasse nur den Studentenbeitrag monatlich selber bezahlt. Nachdem Ich die Krankenkasse meine Lohnabrechnungen von Jahr 2016 gezeigt habe, habe ich eine Rechnung von ungefähr 3000 Euro bekommen, weil mein Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat und ich letztes Jahr 30 jährige geworden bin. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und habe diese Antwort bekommen: ______________________________

 Sie sind bei uns als Student angemeldet und haben auch eine Studienbescheinigung eingereicht. Sie müssen sich selbst als Student in Ihrem Alter bei der KK versichern und da Sie bei uns studentisch gemeldet sind, werden da auch nur die RV Beiträge bezahlt. Als Student ist Ihre Hauptbeschäftigung das Studium und es darf dann nur in den Semesterferien mal mehr verdient werden. Sie wurden von Anfang an als Student bei uns angestellt und das läuft auch so seit 2009. 

_______________________________

Meine Frage : ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte zu bezahlen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Student, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent
Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:

Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat

Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?

Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?

Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?

Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?

Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?

Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?

Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Sozialversicherung
Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?

Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Werkstudent und verdiene monatlich 640€ bei wöchentlich ca. 16h. Ab April bin ich mit meiner Bachelorarbeit fertig, wodurch ich bis Oktober (hier fange ich den Master an) wesentlich mehr arbeiten kann. Da mein Job sehr eintönig ist, möchte ich zwischenzeitlich einen Ferienjob machen. Nun zu meiner Frage:

Muss ich etwas beachten wenn ich einen Ferienjob gleichzeitig zum Werkstudentenjob mache? Habe ich Nachteile oder wird alles "seperat" behandelt? Ich würde es folgendermaßen machen:

In jedem Monat arbeite ich die ersten zwei Wochen (5 Tage die Woche) im Werkstudentenjob, die letzten zwei Wochen im Monat als Ferienjobber. Im darauffolgenden Monat genau anders herum, sodass ich immer zwei Wochen Werkstudent, vier Wochen Feriejob, vier Wochen Werkstudent usw. Somit verdiene ich jeden Monat am Werkstudentenjob und am Ferienjob (im ersten Monat beispielsweise 2 Wochen Werkstundent = ca. 800€ + 2 Wochen Ferienjob ca 750€) Für den Werkstudentenjob zahle ich ganz normal für die Rente ein, der Lohnsteuerbetrag entfällt, soweit ich weiß. Für die Krankenversicherung habe ich eine Studentenversicherung, bei der ich jeden Monat etwa 80€ zahle. Beim Ferienjob muss ich soweit ich weiß keine Rente einzahlen, die Lohnsteuer bekomme ich mit der Einkommensteuererklärung zurück und krankenversichert bin ich ja dann mit der Studentenversicherung?

Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas schildern und mir kann geholfen werden ;) Vielen Dank nochmal. Wenn was nicht verstanden wird, versuche ich es gerne nochmal verständlich zu machen.

krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung, Werkstudent, Ferienjob

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