Rechnet sich ein Minijob auf den Jahresgehalt, oder Monatsgehalt?
Hey liebe gute Frage community,
ich habe im April einen Minijob angefangen und bereits die 520€ voll. Jetzt soll ich aber nächste Woche mehr arbeiten. Ich habe persönlich nichts dagegen, aber wird das Geld dann nicht in die Sozialversicherung eingezahlt?
Ich habe auch gelesen das man nichts einzahlen muss wenn man nicht über 6240 € Jahresgehalt kommt. Da ich diesen Minijob nur sechs Monate machen würde, wäre das super.
Meine Frage wäre jetzt, muss ich bereits in die Sozialversicherung eingezahlt werden wenn ich über 520€ im Monat komme, oder erst wenn ich über 6240€ im Jahr komme?
Danke im Voraus für Antworten :)
3 Antworten
Man darf einzelne Monate mehr Arbeiten, wenn im ganzen Jahr die Grenze von 6.240,- nicht überschritten wird.
Der Rest ist eine Frage wie man die Stunden eventuell auf den nächsten Monat vorträgt.
Warum wird die Mehrarbeitszeit nicht als Guthaben gebucht und am Ende wirst Du, ohne das Du arbeiten musst, einfach weiter bezahlt?
Das heißt das die Stunden die über 520€ gehen, nächsten monat ausgezahlt werden? Hmm muss ich mal nach Hacken...
Arbeitgeber sammeln "häufig" so Überstunden bei Minijobbern und zahlen sie einfach nach offiziellem Ende des Beschäftigungsverhältnisses aus...... oder planen solche Mitarbeiter in Monaten mit geringerer Auftragslage dann mit weniger Arbeitsstunden ein.