Bruttolohn beim Angestelltenverhältnis + Nebengewerbe Selbständigkeit?
Hallo Gemeinde,
ich bin derzeit angestellt und verdiene ganz ok. Dennoch dachte ich mir, mache mich vorerst im Nebengewerbe selbständig um zu schauen wie es erst mal läuft.
Nun stelle ich mir die Frage wie es mit dem Bruttolohn bzgl. Sozialabgaben und Steuern nach der Selbständigkeit im Nebengewerbe aussieht.
Nehmen wir rein hypothetisch an, ich verdiene in meinem derzeitigen Job 55.000,- Euro Brutto. Nach Steuerklasse 3, Kind, usw. bleiben mir ca. 37.000,- Euro Netto. Dabei hat mein Arbeitgeber schön brav meine EK-Steuer, Soli, gesetzl. Krankenversicherung, Rentenbeitrag, Arbeitsloenversicherung, usw. bezahlt.
Muss ich nun nach der Selbständigkeit im Nebengewerbe (Überschuss ca. 20.000,- Euro) Sozialabgaben (vor allem Rentenbeitrag und Arbeitslosenversicherung) auf die 55.000,- Euro zahlen? Oder wie läuft da nun die Rechnung ab?
Angaben wie Kinderfreibetag, Kindergeld, Werbungskosten, etc. sollen erstmal unberücksichtigt bleiben. Mir geht es hauptsächlich um die gesetzl. Krankenversicherung, Arbeitlosenvers. und Rentenbeitrag.
Danke schon mal im voraus.
3 Antworten
Die möglichen 20.000,- Gewinn unterliegen der Einkommensteuer.
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
Wobei ich diesen Satz nicht verstehe:
Muss ich nun nach der Selbständigkeit im Nebengewerbe (Überschuss ca. 20.000,- Euro) Sozialabgaben (vor allem Rentenbeitrag und Arbeitslosenversicherung) auf die 55.000,- Euro zahlen? Oder wie läuft da nun die Rechnung ab?
Auf die 55.000,- Brutto werden ja schon die Abgaben gezahlt. Warum soll sich an den Abzügen noch etwas durch die Nebenbeschäftigung ändern?
Die Einkommensteuer wird bei ca. 6.000,- Euro liegen.
Noch zu beachtende Punkte:
Umsatzsteuer
Buchhaltung
Belege sammeln
Genehmigung Arbeitgeber
Der dargestellte Rechner ist so für Dich nicht brauchbar, weil er von "Einkommen nichtsselbständige Arbeit" wo Du den Bruttolohn eingeben hast, zuzüglich Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, auf den gleichen Betrag zu versteuerndes Einkommen geht. Es fehlen sowohl die Werbungskosten (zumindest die pauschale) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wie die Vorsorgeaufwendungen, die allein durch die Abzüge für die Sozialversicherung schon einige zig tausend Euro sind.
Interessant, welchen Schrott manche Leute auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Oder zumindest falsch erläutern. denn es gibt ja immerhin ein Feld "steuerlich relevante Vorsorge" aber die ist relativ schwer zu berechnen und somit sind da Normalbürger überfordert.
Wenn Du Rechner nutzen willst, dann hier:
https://www.bmf-steuerrechner.de/
oder hier:
Bei Einkommen nichtselbständige Arbeit muss ich laut dem Formular mein Bruttoeinkommen eintragen.
Die Antwort von wfwbinder hast Du schon gelesen. Ich möchte daher nur noch kurz ergänzen.
Der Arbeitgeber zahlt nicht Deine Einkommensteuer, sondern führt Deine Lohnsteuer für Dich ab, die dann später, wenn Du freiwillig oder pflichtgemäß eine Einkommensteuererklärung abgibst, mit der Einkommensteuer lt. Bescheid verrechnet wird.
Die Sozialabgaben (keine Erhöhung durch das Nebengewerbe!) wurden auch bereits von wfwbinder behandelt.
Wie hinsichtlich der Einkommenbesteuerung zu rechnen ist, habe ich in dieser kürzlichen Antwort zu einem ähnlich gelagerten Fall behandelt (die Vorauszahlungsproblematik wird Dich garantiert auch ereilen!):
Danke schon mal für die Antwort.
Naja, ich habe im Internet einen groben Selbständigenrechner (http://www.selbstaendigen-rechner.de/), der mir das wie oben als Foto eingefügt berechnet. Vllt versteht man meine Frage anhand des Fotos besser.