Selbstständig und Minijobber einstellen?

1 Antwort

Nein.

Der AG muss für den Minijobber pauschale Beiträge zur Sozialversicherung zahlen - 13 % Kranken- und 15 % Rentenversicherung, außerdem 2 % pauschale Lohnsteuer. Der AG zahlt also auf den Lohn noch 25 % Abgaben obendrauf.

Der Minijobber hat aus diesen Beiträgen keinen Leistungsanspruch. Er soll den RV- Beitrag aufstocken - das geschieht durch Abzug des Differenzbetrags zum allgemeinen Rentenversicherungssatz, derzeit also 3,6 % auf 18,6 %. Der Minijobber kann aber erklären, dass er auf die Zahlung dieses Beitrags verzichtet.

Danke!
bezüglich der RV. So wie ich es verstehe ist es empfehlenswert für den Minijobber den RV Beitrag zu zahlen, aber er kann auch darauf verzichten.

Bedeutet dies also (falls er drauf verzichtet), dass es schriftlich erfolgen muss?

Und wenn er den RV Beitrag will, wird dies von seinem Gehalt abgezogen (von 450€ minus die Prozente) oder muss ich als selbstständiger AG bezahlen?

0