GKV: Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf bis zu 7300 €?

Kevin1905  10.05.2023, 08:22

Selbständig? Angestellt über JAEG oder Beamter mit Beihilfeanspruch?

Walter77 
Fragesteller
 10.05.2023, 09:05

Angestellt über JAEG

4 Antworten

Einstiegsalter und Gesundheitszustand sind wichtige Kriterien bei der Beitragshöhe eines PKV Tarifs.

Mit über 40 ist die Zeit um noch vernünftige Altersrückstellungen zu bilden erheblich kürzer als mit 30 oder Mitte 20. Und wer den Zinseszinseffekt versteht weiß, dass immer das lukrativeste Jahr wegfällt, wenn man die Laufzeit um je 1 Jahr reduziert.

Ein Wechsel in die PKV sollte niemals wegen einer Beitragsersparnis erfolgen sondern immer vor dem Hintergrund einer besseren medizinischen Versorgung.

Wenn sich bei Abschluss in jungen Jahren ein Beitragsvorteil gegenüber freiwillig GKV ergibt, so sollte diese zu nahezu 100% investiert werden, entweder separat (Rentenversicherung, ETF-Sparplan, Immobilien, etc.) oder es sollte ein Beitragsentlastungstarif beim PKV-Unternehmen abgeschlossen werden. Dies beugt einer evtl. Unbezahlbarkeit der Beiträge im Alter vor.

Auch die familäre Situation ist relevant. Es gibt keine kostenlose Familienversicherung in der PKV. Kinder und nicht arbeitende Ehegatten wären beitragspflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO
Walter77 
Fragesteller
 10.05.2023, 09:12

Sollte sich das durchsetzen was Grüne und SPD laut Handelsblatt vorschlagen und eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bis auf das Niveau der Rentenversicherung (7300 €) erfolgen, hätte das weitreichende Folgen. Auch für die PKV.

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Es wird nichts willkürlich erhöht/angepasst! Die Lohnentwicklung findet hierbei berücksichtigung!"Wer bestimmt die Bemessungsgrenze der Krankenkasse?

Zuständig ist die Bundesregierung. Sie passt die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze einmal im Jahr an. Dabei berücksichtigt sie die Lohnentwicklung. Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung liegt also nicht in der Hand der Krankenkassen."

https://www.clark.de/gesetzliche-krankenversicherung/beitragsbemessungsgrenze/#wer-bestimmt-die-bemessungsgrenze-der-krankenkasse

Walter77 
Fragesteller
 10.05.2023, 09:09

Teile der SPD und Grünen wollen laut Medien wie Handelsblatt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der KV von derzeit rund 5000 € auf das Niveau der Bemessungsgrenze der Rentenversicherung. Das wäre ein erheblicher Anstieg auf bis zu 7300 € und geht damit weit über übliche Lohnsteigerungen hinaus.

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Finanzblogger  10.05.2023, 09:25
@Walter77

Was manche Parteien bzw. einzelne Politiker so wollen und was davon am Ende tatsächlich vom Bundestag verabschiedet wird, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. So eine drastische Anpassung nach oben kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

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Eine Beitragbemessungsgrenze empfinde ich als sehr ungerecht. Darum erfreut mich die Anhöhung. Ein Millionär zahlt oft nur 3 % für seine Krankenversicherung, ein Wenigverdiener aber 17 %.

Walter77 
Fragesteller
 10.05.2023, 14:03

Dann wäre eine komplette Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze vermutlich sinnvoller. So trifft es mehrheitlich nicht unbedingt das eigentliche Zielklientel sondern auch fleissige Facharbeiter mit bestimmten Schichtzulagen.

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Das Thema ist doch ganz einfach.

Wir haben ein System, in dem sich eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (Selbständige, Gutverdiener) aussuchen kann, ob sie freiwillig gesetzlich - dann aber mit Beitragsbemessungsgrenze - oder privat krankenversichert sein wollen.

Ist das sozial? Ist das logisch? Weder das eine noch das andere.

Der einzige Grund, aus dem es keine allgemeine gesetzliche Grundversorgung über eine allgemeine Pflichtversicherung auf alle Einkünfte gibt, sind die Beamten.

Die antworten auf deine Fragen sind:

Ja, es ist so einfach machbar. Der Gesetzgeber könnte die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze auch ganz aufheben, ist aber leider zu schwach für den großen Wurf. Dieser würde dafür sorgen, dass die (bestenenden) Fehler beseitigt werden und die Beitragssätze sich (gefühlt) langfristig halbieren würden.

Der wahre Grund für die zaghaften Schritte ist aber ein anderer: viele der Gutverdiener, auch der Selbständigen, sind alt. Also nicht richtig alt aber deutlich älter als der Schnitt der Bevölkerung. Sie sind ein extrem schlechtes Risiko, das keiner in seine Versichertengemeinschaft rein haben will. Dazu kommen bei denen die großen Ausgaben noch (und zwar statistisch so sicher wie das Amen in der Kirche). Was langfristig gut und sozial wäre, würde in den kommenden 30 Jahren zu Mehrausgaben führen, die keiner tragen kann, wenn er denn wollte.

Wenn du als 40+ in die PKV gehst, wäre das für die gesetzliche Versicherung toll. Die PKV, die dich nehmen soll und wenn du gesund bist auch gerne nimmt, wird sich das schlechte Risiko allerdings gut bezahlen lassen. Nicht zu unterschätzen ist aber auch, dass mit dir vielleicht auch andere schlechte Risiken wechseln und keine guten nachkommen.

Der Todesstoß für die PKV wird die in manchen Bundesländern schon umgesezte Gleichstellung von PKV und GKV für Beamte. Es kommen dann weniger junge Beamte und vor allem die beliebten Anwärter mehr nach. ob du dann, wenn dort das Durchschnittsalter von derzeit vielleicht 45 auf 65 steigt, in der PKV versichet sein willst, wage ich zu bezweifeln.

Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, einen Basistarif mit Beiträgen und Leistungen anzubieten, die der GKV entsprechen. Aber natürlich steigt der Beitrag dazu, wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt.

Walter77 
Fragesteller
 10.05.2023, 14:03

Dann wäre eine komplette Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze vermutlich sinnvoller. So trifft es mehrheitlich nicht unbedingt das eigentliche Zielklientel sondern auch so manchen fleissigen Facharbeiter mit bestimmten Schichtzulagen.

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Rat2010  10.05.2023, 14:18
@Walter77

Eine Anhebung auf das Niveau der Grenzen der Rentenversicherung wäre jedenfalls ein gewaltiger Schritt in die Richtung. Vermutlich wird es nicht so heiss gegessen wie gekocht und irgendeine kleinere Erhöhung, die schon deutlich wirken würde.

Wichtiger als die Beitragsbemessungsgrenze finde ich die aktuell bei 5.550 € liegende Versicherungspflichtgrenze und - wie geschrieben - die Öffnung der GKV für Beamte. Die Entlastung der GKVs ist die gleiche, es ist ziemlich nachhaltig (also zukunftswirksam) und keiner würde noch in der Legislaturperiode deutlich belastet.

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