Minijob und Teilzeitjob, steuern?

2 Antworten

Bei einer solchen Konstellation bleibt der Minijob abrechnungsmäßig so wie bisher.

Für den Teilzeitjob wirst Du neben Sozialabgaben auch Lohnsteuer bezahlen müsssen:

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Wobei ob der Geringsfügigkeit des zu erwartenden Jahresbruttoeinkommens die Lohnsteuer komplett erstattungsfähig sein dürfte.

Vom Teilzeitjob werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Erstere bekommst Du mittels Steuererklärung zurück, wenn Du nur ein paar Monate arbeitest.

Der Minijob bleibt für Dich steuerfrei, wenn es ein "echter" Minijob ist (weil der AG dafür 2 % pauschale Lohnsteuer abführt).

Meine Recherche ergab einen Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Wenn ich monatlich 1.200 Euro in meinem Teilzeitjob verdiene und zusätzlich noch 520 Euro aus einem Minijob erhalte, muss ich dann das Minijob-Gehalt zum Grundfreibetrag hinzurechnen?

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@Mirakols

Wie ich bereits schrieb: nicht, wenn es ein echter Minijob ist. Außerdem bezieht sich der Grundfreibetrag auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf den Bruttolohn.

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