Zwei Minijobs, über 450 Euro, aber Übungsleiterpauschale?

1 Antwort

Entweder hast du 2 Minijobs oder nicht. Lt. deiner Beschreibung eher nicht.

Die Abrechnung über die Übungsleiterpauschale ist extra.

Steuern sind auch nicht das Problem. Ehe Minijobs steuerpflichtig werden, werden sie sozialversicherungspflichtig.

Steuerklasse 1 hat man in seinem Erst-Job, als Single,  und weitere Jobs würden mit Steuerklasse 6 abgerechnet.  Minijobs kann der Arbeitgeber pauschal versteuern. D.h. muß nicht nach Steuerklasse.

Wenn du einen Minijob hast und das andere mit der Übungsleiterpauschale (bis 2400,-/Jahr) abgerechnet wird, ist alles richtig und gut (optimal).

Vielen Dank für deine Hilfe!

Also es ist so, dass tatsächlich beide Jobs als geringfügige Beschäftigung angemeldet sind. Bei dem Job mit der Übungsleiterpauschale wird immer nicht mein komplettes Gehalt per ÜP abgerechnet, sondern pro Monat ca. 5 Euro ganz regulär, sodass hier im Jahr nur ca. 60 Euro sozialversicherungspflichtig sind.

Meine Rechnung war jetzt:

400 Euro (Job 1) + ca. 5 Euro (Job 2) + ÜP aus Job 2 (fällt ja dann raus) = insgesamt unter 450 Euro im Monat und somit nicht sozialversicherungspflichtig. Richtig?

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@spatzeli

Richtig, solange die Minijobs insgesamt die 450€ nicht überschreiten.

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