Kann man zwischen zwei Monaten unbezahltem Urlaub, bezahlten Urlaub nehmen und damit vollständig sozialversichert bleiben?
Hallo zusammen,
ich plane eine 6 Monatige Auszeit von meinen Job (Arbeitnehmer). Der vorgesehene Zeitraum beinhaltet 122 Arbeitstage.
Ich habe aus Resturlaub für den Zeitraum ca. 60 Tage Urlaub zur Verfügung, sowie 20 Tage Gleitzeit aus Überstunden. Damit bleibt eine Differenz von 42 Arbeitstagen.
Diese möchte ich freinehmen durch zwei Monate unbezahlten Urlaub. Da ich aber sozialversichert bleiben möchte, ist meine Idee die beiden Monate unbezahlten Urlaub nicht am Stück zu nehmen sondern getrennt, dazwischen Gleitzeit oder Urlaubstage. Beispiel:
Januar: unbezahlter Urlaub
Februar: Gleittage
März: unbezahlter Urlaub
April: Urlaubstage
Mai: Urlaubstage
Juni: Urlaubstage
Ist das so möglich ohne dass man sich selbst sozialversichern muss? (Falls relevant ich bin freiwillig gesetzlich Krankenversichert).
Danke!
3 Antworten
Gar nicht. Die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung bleibt durch einen unbezahlten Urlaub unberührt. Du zahlst deine Beiträge weiter, unabhängig, ob du Einkommen hast oder nicht. Der Arbeitgeberanteil entfällt und du zahlst den vollen Betrag.
Den Plan scheinst du ja nichtcerst seit heute zu haben, warum hast du das ganze nicht über ein Sabatikal abgewickelt?
Sabatical 6Teile Arbeiten, ein Teil bezahlt frei.
3 Jahre Arbeiten, 1/6el weniger Lohn, der dir dann im deinem Halben Jahr Auszeit als Lohn ausgezahlt wird.
Bzw deine 42 Tage entsprechen 2 Monate, d.h. du hättest 12 Monate vorarbeiten müssen mit Lohnverzicht.
Wenn du August bis einschliesslich April mit Lohnverzicht Rechnest währen das 9 Monate, und entsprechend 1,5 Monate bezahlt frei. Das heist, es bleibt nur noch ein halber Monat unbezahlt.
Rede mit deinem AG ob sich das so kurzfristig umsetzten lässt.
Ohne Bezahlung werden keine Sozialabgaben bezahlt. Dann bist du auch nicht krankenversichert.
Bei der KV gibt es aber ne Übergangsfrist von 4 Wochen, daher wahrscheinlich die Überlegung, nur sind die meisten Monate länger als 4 Wochen