Kurzfristige Beschäftigung fehlerhafte Lohnabrechnung?

2 Antworten

Du bist kein Schüler mehr und somit ist die Abrechnung meiner Meinung nach richtig.

Die berufsmäßige Beschäftigung schließt eine kurzfristige Beschäftigung aus. Während Schüler aber grundsätzlich nicht berufsmäßig beschäftigt sind, verhält sich dies bei Schulentlassenen anders. Um eine berufsmäßige Beschäftigung auszuschließen, sollten Arbeitgeber darauf achten, dass sich die Aushilfe tatsächlich noch in der Schulausbildung befindet.

Die Eigenschaft als Schüler endet

mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts oder,
wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnitts.
Wird ein Prüfungs- oder Abschlusszeugnis erteilt, dann lässt sich der Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung aus dem Datum dieses Zeugnisses herleiten.

Neuling98 
Fragesteller
 23.08.2017, 12:16

Hey Tina34,

danke für deine Antwort. Meine Schulbescheinigung welches ich damals abgegeben hatte zeigte aber an, dass das Schulverhältnis am 31.07 enden würde?

MfG

0

Hallo,

welches Datum trägt das Abschlusszeugnis?

Was ist nach dem Schulabschluss (nachweisbar) geplant? Weiterer Schulbesuch? Berufsausbildung?

Gruß

RHW