Hallo :)
Wenn die selbstständige Tätigkeit erst nachträglich für das letzte Jahr angemeldet wird (mit FA abgeklärt), was ändert sich dann rückläufig für den Arbeitgeber des Werkstudentenjobs? Müssen nachträglich Abgaben (z.B. Sozialversicherung) gezahlt werden? Die Steuerklasse ändert sich ja nicht, also dürfte sich auch hier für den Arbeitgeber des Werkstudentenjobs nichts ändern. Aber möglicherweise bei den restlichen Abzügen?
Die 20h/pro Woche und 450 Euro pro Monat wurden insgesamt nicht überschritten.
Vielen lieben Dank!