Gleitzone + Übungsleiterpauschale überschritten, wie sieht es mit den Sozialversicherungen aus?

2 Antworten

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Was für einen Vertrag hast Du denn für die Kurse?

Honorarvereinbarung? Anstellungsvertrag?

Bei Honorarvereinbarung wäre es klar. die ersten 2.400,- sind steuerfrei, der Rest geht in die Einkommensteuererklärung.

Sozialversicherung fällt nicht an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Zaphir 
Fragesteller
 02.07.2017, 18:37

Honorarvereinbarung. Also hätte eine Überschreitung keinen Einfluss auf die Sozialabgaben ? Eine Versteuerung in der Einkommenserklärung wäre dann nur für den überschrittenen Teil relevant richtig ? 

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Zaphir 
Fragesteller
 07.10.2018, 17:27

Ich hätte eine Anschlussfrage dazu: da ich hauptberuflich Student bin, frage ich mich ob ich die Steuern für das überschüssige Honorar sich durch etwaige Werbungskosten (Fahrtkosten, Bücher etc.) Als Student relativieren?

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wfwbinder  07.10.2018, 19:15
@Zaphir

Ja klar, je nachdem, ob erst, oder Zweitstudium, sind die Kosten als Sonderausgaben, oder als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig.

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Hallo,

Falls es zur Überschreitung der Pauschale kommt, inwiefern muss ich
nun das erhaltene Gehalt, was die Übungsleiterpauschale überschreitet,
besteuern und davon Sozialabgaben bezahlen?

Ist es als Übungsleiter ein Gehalt (wie in der Frage geschrieben) oder ein Honorar (wie in der Anmerkung geschrieben)?

Welche Art der Krankenversicherung besteht aktuell:

- Krankenversicherung als Arbeitnehmer?

- studentische Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung?

- freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung?

- private Krankenversicherung (selbst oder Vertrag der Eltern)?

Arbeitszeiten pro Woche?

Gruß

RHW

Zaphir 
Fragesteller
 02.07.2017, 19:03

1. Ich beziehe ein Honorar für einen Kurs.

2. Krankenversicherung besteht als Arbeitnehmer an einer gesetzlichen mit einem vergünstigten AN Anteil aufgrund der Gleitzonenregelung.

3. Arbeitszeiten für die Kurse? Fluktuierend, wird denke ich nicht 6h pro Woche überschreiten km Durchschnitt.

Arbeitszeiten für die Midijobs? So dass es unter 850€ im Monat bleibt im Durchschnitt

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RHWWW  02.07.2017, 19:18
@Zaphir

Wenn die Honorartätigkeit gegenüber den beiden Arbeitnehmertätigkeiten (zusammen) nebenberuflich ist, sind keine Krankenversicherungsbeiträge aus dem Honorar zu zahlen. Wenn aber aktuell eine Rente, Betriebsrente, betriebliche Rentenversicherung o.ä. bezogen wird, ist das Honorar grds. beitragspflichtig.

In der Rentenversicherung ist oft entscheidend, ob man für mehrere Auftrtaggeber oder hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig ist -> Internetsuche mit dem Stichworte "arbeitnehmerähnliche Tätigkeit"

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Zaphir 
Fragesteller
 02.07.2017, 19:57
@RHWWW

Und wie wird diese Nebenberuflichkeit festgestellt? Der Verdienst fällt summa summarum geringer aus als in den beiden Arbeitnehmertätigkeiten Zusammen.

Eine Rente o.Ä. wird nicht bezogen

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RHWWW  02.07.2017, 20:03
@Zaphir

Grundsätzlich brauchen die Arbeitgeber eine Info, dass auch zusätzlich eine Selbständigkeit vorliegt. Häufig schalten Arbeitgeber dann zur Kläung die Krankenkasse ein.

Für die Krankenkasse sind drei Kriterien relevant:

- wöchentliche Arbeitszeiten (ggf. inkl. Vor- und Nacharbeit) der Tätigkeiten?

- Einnahmehöhe aus den Tätigkeit?

- wird in der Selbständikeit ein (oder ggf. mehrere) eigene Arbeitnehmer beschäftigt?

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Zaphir 
Fragesteller
 02.07.2017, 20:06
@RHWWW

Ist mir neu, dass eine freiberufliche Tätigkeit dem Arbeitgeber zu melden ist. Denke dennoch das es bei einer Dozententätigkeit es nicht zu weiteren Kosten neben der Versteuerung des Überschusses über die Pauschale kommen wird, oder?

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RHWWW  02.07.2017, 20:19
@Zaphir

Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob in der Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht besteht. Bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit ist dies nicht der Fall und der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer von der Kranken- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer abzumelden (der Arbeitgeberzuschuss entfällt dann auch). Man kann die Prüfung der Haupt- bzw. Nebenberuflichkeit auch direkt durch die Krankenkasse vornehmen lassen.

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