Bonuszahlung, die unter Märzklausel fällt, in Vorjahres-Lohnabrechnung nicht berücksichtigt. Was tun?

2 Antworten

Du müsstest eine Dezember Korrektur machen, die 2000,- da mit auszahlen. Würde eben voll versteuert werden und ihr zahlt den AG Anteil on top. Alternativ, deklariert 1500,- davon als Corona Bonus, der kommt brutto für netto und ihr zahlt auch nichts extra dafür.

Im Januar 2020 gab es noch keinen Coronabonus.... nur mal so

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@Tina34

Schon klar, nur macht es in dem Fall ja keinen Unterschied, wenn ohnehin jetzt erst gezahlt wird, oder?

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@NMAFFM

Vielleicht einfach noch mal lesen es geht um das Jahr 2019 und um eine Zahlung im Januar 2000 wie wollen sie einem Betriebsprüfer erzählen das sie im Januar 2000 schon mal den Coronabonus bezahlt haben????

Das geht nicht und sorry das ist absoluter Schwachsinn so was vorzuschlagen

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Die Märzklausel besagt, dass in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März eines Jahres gezahlte Einmalzahlungen beitragsrechtlich dem Vorjahr zuzuordnen sind, wenn sie im Monat der Auszahlung nicht in vollem Umfang beitragspflichtig werden.

Entschuldigung, das sagt mir weniger als ich weiß. Ich gehe davon aus, dass die Märzklausel anzuwenden ist. Beim Arbeitgeber ist niemand darauf gekommen.

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@Azwat

normalerweise prüfen das die Lohnprogramme und wenn der AG Datev etc. verwendet läuft das eigentlich so wie es sein sollte.

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