Sozialversicherungspflicht in einer Kapitalgesellschaft?
Hallo liebe Community, ich bin auf Rat angewiesen und habe mir daher kurzerhand hier einen Account erstellt. Ich hoffe auf eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Mein Bruder und ich möchten uns Selbständig machen. Ich komme aus der Pflege, mein Bruder aus der Personenbeförderung.
Wir haben vor einen Pflegedienst mit einer Behinderten-/Krankenbeförderung zu ergänzen.
Damit einhergehend bilden sich hieraus zwei von einander getrennte Rechtsformen. Wir liebäugeln daher mit der Gründung einer Holding Muttergesellschaft und folglich mit vorerst den genannten zwei Tochtergesellschaften.
Was für uns wichtig ist, ist dass wir in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben können. Scheinbar ist es so, dass man mit größer gleich 50% Anteilen einer Gesellschaft "beherrschend" ist und dadurch sozialversicherungsfrei.
Meine Frage nun: Genügt es schlichtweg, wenn wir als Gesellschafter für die Holding bspw. unsere Mutter aufführen? Die Aufteilung könnten wir ja dann beliebig wählen wie 45-45-10 Prozent o.ä. Bei den folgenden Tochtergesellschaften wäre die Holding zu 100% "der Gesellschafter" und damit ist die Sache dann erledigt oder stell ich mir das zu einfach vor?
Ich hoffe auf eure Antworten und vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Sino93
2 Antworten
Was für uns wichtig ist, ist dass wir in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben können.
Zwingt dich auch keiner raus, keine Sorge.
Scheinbar ist es so, dass man mit größer gleich 50% Anteilen einer Gesellschaft "beherrschend" ist und dadurch sozialversicherungsfrei.
Richtig.
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer erzielen zwar steuerlich gesehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus der Gehaltszahlung als Geschäftsführer, sie haben aber die Kontrolle über alle Belange es Unternehmens und daher sind sie aus Sicht der Sozialversicherung keine Angestellten und somit versicherungsfrei in Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Alles weitere sollte mit einem Steuerberater unternommen werden. Auch einen Notar braucht es.
Du kannst ohne weiteres als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV bleiben. Auch als beherrschender Gesellschafter.