Wann und wie werden Säumniszuschläge bei der Krankenkasse berechnet?

Guten Morgen, Wahrscheinlich kennen mich einige nun, wegen meiner merkwürdigen Fragen in letzter Zeit... Ich würde diesmal gerne wissen, wann und wie Säumniszuschläge von der Krankenkasse berechnet werden.

Folgender Fall: Student A ist 20 Jahre alt und Student. Mit 16 Jahren hat er angefangen im Internet Geld zu verdienen. Das hat er 3 Jahre lang gemacht. Das FA wurde nicht in Kenntnis gesetzt, aber das FA lassen wir hier mal aus. Die Krankenkasse ebenso nicht, denn im jährlichen Fragebogen der Familienversicherung wurde von Eltern kein Ja bei Selbstständigkeit angekreuzt. Student A hatte keine Ahnung, dass er überhaupt Beiträge hätte zahlen müssen, da er keine Ahnung von Krankenkassen und Ähnliches hat.

Der Student möchte sich nun mit einem Steuerberater zusammensetzen und Steuererklärungen beim Finanzamt abgeben und auch selber aktiv auf die Krankenkasse zugehen und über die Einkünfte berichten für eine Nachzahlung der Beiträge.

Wird die Krankenkasse einen Säumniszuschlag erheben?

Ist folgende Berechnung richtig? Nachzahlung 13000€ für letzten 3 Jahre. 1%*13.000 = 130€ Anschließend 130€ * 36 Monate = 4680€ + Zuschläge bis der Gesamtbetrag abgezahlt ist.

Errechnet sich der Zuschlag also aus den Gesamtschulden der Nachzahlung? Gilt der Säumniszuschlag dann auch rückwirkend oder erst ab Säumnis der Nachzahlung?

Zum Beispiel sagt die Krankenkasse "Zahlen Sie 13.000€ bis zum 31.10.2016". Und wenn man später zahlt werden es pro Monat 130€ mehr bis die Schulden bezahlt sind.

Könnte man in dem Fall §24 Abs. 2 SGB IV geltend machen? Der Student hatte wirklich keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht und da er auch Schüler war kann man ja nicht erwarten, dass er sich damit auskennt oder doch? Wie groß ist der Spielraum im Verhandeln mit der Krankenkasse?

Danke im Voraus!

-Casio

krankenkasse, Krankenversicherung, Schulden, Sozialversicherung, Steuern
Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

Rentenversicherung, Rente, arbeitsrecht, erwerbsminderungsrente, Recht, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
Vorwurf der Scheinselbständigkeit durch Finanzamt. Was nun?

Hallo zusammen,

ich war bis Dezember letzten Jahres selbstständig. Zur Zeit befinde ich mich in einer Umschulung. Bei einem meiner Auftraggeber wurde einen Steuerprüfung durchgeführt. Nun wird mir für die Jahre 2008-2010 eine Scheinselbständigkeit vorgeworfen und das Finanzamt hat mir nun die Möglichkeit gegeben, Werbungskosten für diese Jahre geltend zu machen. Dieses habe ich mittlerweile auch gemacht. Doch es bestehen von meiner Seite noch weitere offene Fragen. Leider weiß ich nicht wo man fachmännische Hilfe bekommen kann. Einen Anwalt kann ich mir zur Zeit nicht leisten. Worum es mir hauptsächlich geht:

  • Gibt es Anlaufstellen bei denen man sich informieren kann , Arbeitsamt etc?
  • Wie schaut es mit der Umsatzsteuer aus, die ich an das Finanzamt gezahlt habe? Kann ich mir die wieder zurückholen? Dann müsste ich diese aber doch 1 zu 1 an den Arbeitgeber zurückzahlen, oder?
  • Bekomme ich die Versicherungsbeiträge zu der Krankenversicherung erstattet, muss ich das beantragen?
  • Ich war nach der Selbstständigkeit ein viertel Jahr arbeistlos. Ich habe ALG2 bezogen, da ich selber nicht Arbeitslosenversicherung gezahlt habe. Das würde sich ja dann auch ändern zu ALG1, oder?
  • Habe ich dann jetzt eigentlich noch Urlaubsanspruch für die Jahre 2008-2010 bei dem Arbeitgeber

Bin für jede Antwort dankbar! Auch wenn vielleicht nur einer meiner Fragen beantwortet werden kann!

Vielen Dank und Grüße

Finanzamt, Selbstständigkeit, Sozialabgaben, Sozialversicherung
Nebeneinkommen ALG1 Anzeige wg. Betrug

Hallo,

der Grundsatz meiner Frage ist hier schon geklärt.... wer in den letzten 18 Monaten länger als 12 Monate.... soweit alles gut. Jetzt wird es kompliziert.

Bei meiner Meldung beim Arbeitsamt, war mir dies nicht bewusst. Ich habe ein Nebeneinkommen länger als 12 Monate neben meinem Beruf gehabt, bin dann arbeitssuchend geworden und habe es dem Arbeitsamt gemeldet. Trotz meiner Aussage das ich ein nebenberufliches Einkommen habe, wurde ich nicht darauf hingewiesen, weder auf die damit verbundene Verdienstmöglichkeit noch darauf das ich mich ja evtl. komplett Selbstständing machen könnte. Da mein Nebeneinkommen ähnlich hoch war wie mein Gehalt, war dies ein erheblicher Verlust. Da teilte ich der Dame auch mit, trotzdem bekam ich keinen Hinweis.

In den darauffolgenden Monaten bin ich dem Job ohne Bezahlung weiter nach gegangen. Habe die 15 Stunden nicht überschritten und wurde dann aber nach einigen Monaten vom Zoll geladen. Das Amt verlangt nun das ausgezahlte Geld zurück.

Ich weiss das es ein Urteil gibt, dass ein Beklagter das Geld UND seinen Nebenverdienst behalten durfte, obwohl er es nicht gemeldet hatte. Das Urteil kam aus Köln. Kann mir hier jemand was zu sagen? Mal ganz abegesehen von der falschen Beratung mit der ich letztendlich auch beim Zweigstellenleiter des Amtes gewesen bin UND der mir Recht gebeben hat was die Falschberatung betrifft. Da war aber schon ein Verfahren eigeleitet.

Nachdem ich erfahren habe, dass der Zoll eine Untersuchung eingeleitet hat, habe ich beim Arbeitsamt gefragt, wie ich denn die Rechnungen stellen kann, ohne das ich nur 165 verdienen darf. Auch hier wieder kein Hinweis. Es kamen so sinnvolle Hinweise wie "Künstler" melden sich auch teilweise ab. Sie müssten Sich dann hier abmelden und können dann verdienen was sie wollen. Sie sind dann aber nicht Krankenversichert. Die Option habe ich gezogen und da ich nur am WE arbeite, blieben die unversicherten Tage überschaubar. Ergebnis: Das Arbeitsamt sperrte mir erneut die Zahlung für einen ganzen Monat. 4x 2 Wochenendtage sind mehr als 15 Stunden Arbeit in der Woche. Das ich an den Tagen aber nur 2-3 Stunden gearbeitet habe, hat das Amt nicht interessiert.

Ich musste mich erneut arbeitslos melden. Eine andere Dame das selbe Lied. Sie dürfen nur 165 Euro verdienen. Unfassbar.

Was mehr als ungerecht ist, ist die Tatsache, dass ich den Nebenjob (nach 18:00 Uhr und am Wochenende, keine 15 Stunden in der Woche) in vollen Umfang ausüben konnte, neben meinem Hauptjob. Der Hauptjob geht flöten und mir ist es nicht erlaubt den Nebenjob weiter auszuüben. Er hat meinen 09:00 bis 18:00 Uhr Job vorher auch nicht beeinflusst und ich stand für das Arbeitsamt jeder Zeit zur Verfügung. Alle Termine eingehalten. Ich bin von 3500,- € auf 1047 gefallen. Das kann es doch nicht sein. Gibt es hier Urteile?

Kann mir jemand ein oder ein paar Urteile nennen in denen der ALG1 Empfänger gewonnen hat?

Zu allem Überfluss habe ich jetzt noch eine Klage wegen Betruges...

Alg 1, ALG II, alg1, nebenjob, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
2 Werkstudentenjobs gleichzeitig versicherungszechnisch?

Hallo zusammen,

ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch in einer Firma für eine Stelle als Werkstudenten. Bei dieser Stelle würde ich während dem Semester 20h/Woche und in den Semesterferien 40h/Woche rein rechtlich gesehen maximal arbeiten dürfen. Vergütung hier wären 10€ pro Stunde. Ich muss allerdings nicht soviel arbeiten sondern könnte theoretisch auch mal nur 3 Stunden pro Woche arbeiten.

Gleichzeitig würde ich aber gerne eine Stelle an einem Lehrstuhl als Tutor übernehmen. Diese Stelle beträgt 7h/Woche und wird vermutlich um die 12€ pro Stunde bezahlt werden. Egal wie viel ich tatsächlich arbeite, mir werden 7 Stunden bezahlt. Sprich ich bekommen im Monat etwa 336€.

Nun weiß ich nicht genau wie ich dass versichern muss und ob das alles überhaupt sinnvoll ist. Auf der Seite http://www.minijob-zentrale.de/ habe ich gelesen, dass mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung grundsätzlich zusammen gerechnet werden. Wenn nun allerdings ein Job als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt, dann ist der erste Minijob erstmal versicherungsfrei.

Nun stellt sich für mich ersteinmal die Frage, als was die beiden Beschäftigungen denn gelten: Bei dem Job in der Firma könnte ich ja bei voller Auslastung während dem Semester 80h/Monat 800€, während der Semesterferien sogar 1600 € verdienen. Gilt dies schon als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung? Auf Wikipediahabe ich jedoch verstanden, dass die Jobbezeichnung "Werkstudent" besonders behandelt wird. Gilt dies nun als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder nicht. Es kann ja durchaus sein dass ich in einem Monat nur 200 € verdiene und dann würde ich ja nichts zahlen als Versicherung. Die Einnahmen bei dem Job sind halt sehr inkonstant.

Den Job als Tutor (336 € / Monat) könnte ich dann doch als Minijob gelten lassen oder ?

Allgemein würde ich dann nun wissen, inwieweit ich die verschiedenen Arbeitgeber informieren müsste, denn beim Vorstellungsgespräch gestern wurde ich gefragt, ob ich noch irgendetwas wichtiges zu erwähnen wüsste und dabei hatte ich den Tutorjob vergessen zu erwähnen.

Vielen Dank schonmal für eine Antwort. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Studium, Minijob, Sozialversicherung, Versicherung, Werkstudent, Sozialversicherungsrecht
Werkstudent und gleichzeitig Hiwi-Job.

Hallo allerseits,

erstmal: bitte habt Nachsicht mit mir, ich kenne mich in der Sache einfach gar nicht aus und würde mich gerne informieren.

Mein "Problem":

Ich bin Student im 5ten Semester und arbeite nebenbei als Werkstudent. Ich bin für 20h/Woche angestellt. Gleichzeitig habe ich noch einen Hiwi-Job bei mir an der Uni, bei dem ich auf 10h/Woche angestellt bin. Mit meinem Hiwi-Job komme ich nicht über 400 Euro und ich arbeite für den Hiwi-Job vorwiegend am Wochenende. Bei der Stelle als Werkstudent verdiene ich weitaus mehr als 400 Euro im Monat. Ich bin Steuerklasse 1 bei der Stelle als Werkstudent und Steuerklasse 6 bei der Hiwi-Stelle.

Meine Fragen diesbezüglich sind: _Wie sieht das aus mit Steuern zahlen? Macht das nicht direkt mein Arbeitgeber, da ich ja Lohnsteuer bzw. Steueridentifikationsnr. abgegeben habe oder muss ich mich selbst melden? _Wie verhält sich das mit der Sozialversicherung? _Muss ich in finanzieller Hinsicht auf noch etwas achten (drohende Abgaben oder Strafen)?

Wäre super, wenn ihr mir da ein paar Tips geben könntet. Falls sich das nämlich für mich nicht lohnen würde bzw. wenn ich mich da in eine missliche Lage reite am Ende des Jahres, wenn das Finanzamt viel Geld von mir will, dann kündige ich meinen Hiwi-Job...

Beste Grüße und tausend Dank für eure Antworten und Hilfe!

M

Student, Geld, Sozialversicherung, Steuererklärung, Steuern, Werkstudent, Abgaben, Strafe
Steuer & Rentenversicherung: Student mit freiberuflichem Nebenjob

Hallo liebe Community,

da ich schon mehere Tage erfolglos das Internet durchforste, wollte ich nun hier mal meine Frage(n) stellen.

Erstmal zur Sache:

Ich bin Student, gesetzlich krankenversichert (Studententarif), und habe neben dem Studium einen Nebenjob (Honorarvertrag) d.h. freiberufliche Tätigkeit. Die Tätigkeit habe ich bei der deutschen Rentenversicherung und beim Finanzamt angemeldet. Außer der Unterstützung meiner Eltern habe ich kein weiteres Einkommen.

Bei dem Job handelt es sich um eine "Dozententätigkeit", teilweise werde ich nun aber auch in der Verwaltung eingesetzt.

Meine Zeiteinteilung ist in gewissen Grenzen frei, d.h. wieviel ich verdiene liegt an mir. Bisher habe ich einmal 684€ verdient, sonst immer unter 400€. Nun habe ich die Möglichkeit, desöfteren mehr als 400€ monatlich zu verdienen (wenn ich will).

Da ich die Einkommenssteuer sparen will, habe ich vor im Jahr nicht mehr als 8.004€, bzw. im Schnitt 667€/Mon. zu verdienen.

Fragen:

  1. Ich habe von Midijobs mit "günstigen" Beiträgen bzgl. der Renten-/Sozialversicherung gelesen, gilt das für mich auch, solange ich nicht mehr als 800€/Mon. verdiene?

  2. Mit welchen prozentualen Abgaben (ca) muss ich für die Renten/Sozialversicherung rechnen, wenn ich zwischen 400€ und 800€ monatl. verdiene? Sind das diese max. 21% von denen ich gelesen habe?

Ich möchte quasi wissen, ob es sich für mich lohnt mehr als 400€/Mon. zu verdienen, und was auf mich zukommt. Als Student wäre es aus finanzieller Sicht nicht besonders angenehm, wenn irgendwann die dicke Rechnung vom Finanzamt oder der Renten-/Sozialversicherung käme.

Eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen, ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Mühe!

Liebe Grüße

Rentenversicherung, Student, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, PKV, Sozialversicherung, freiberufliche Tätigkeit, Verdienstgrenze
Nachhilfe freiberuflich, einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung?

Liebes Forum,

Ich habe fertig studiert, bin also kein Student mehr, aber arbeitslos und möchte zur Überbrückung als Nebenjob private Nachhilfe für Schüler in Mathe geben (freiberuflich, natürlich beim Finanzamt angemeldet, mit Kleinunternehmer-Regelung). Arbeitslosengeld bekomme ich keins, da ich über dem Freibetrag bin. Umfang: Max. 18 h / Woche (incl. Vor- u. Nachbereitung). Nach einigen Recherchen ist mir noch Folgendes unklar:

1. Aus einer mail von der DRV: „Das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus der Selbständigkeit, wenn er als solcher nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist“. - Wäre das denn in diesem Fall so?

2. Da es sehr schwer absehbar ist, ob ich genügend Schüler finde und wie dann mein Stundenlohn ausfallen wird, ist dies auch für die Geringfügigkeits-Grenze von 400 EUR der Fall. Ist es möglich, erst einmal anzufangen, um zu sehen, wie sich die Situation entwickelt, um mich dann ggf. bei Überschreitung der Grenze zu melden (3 Monate, ich weiss)?...

3. Kann ich dann selber bestimmen, lediglich die 19,9% auf mein Einkommen zu bezahlen (hat das was mit der "Sozialklausel" zu tun)? Oder kann es mir passieren, dass die von mir den vollen Regelbeitrag (508,45 Euro) verlangen? Der würde ja das Meiste, wenn nicht sogar Alles, "auffressen" (auch der halbe wäre mir zu viel).

Danke schon einmal für jede Hilfe.

Rentenversicherung, Nachhilfe, Sozialversicherung

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