Umgang mit Honorarvertrag aus Sicht des Honorarempfängers bezüglich Steuern, Sozialversicherung etc.?

3 Antworten

>Welche Auswirkungen hat dies auf die gemeinsame steuerliche Veranlagung? 

Die Einkünfte erhöhen das gemeinsame zu versteuernde Einkommen. Er muss darauf Steuern zahlen und wenn B bisher in Steuerklasse III ist, werden die merklich sein.

>Ist A umsatzsteuerpflichtig?

Hängt davon ab, ob er über die Grenzen des Kleinunternehmers Umsätze erzielt http://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm oder Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausstellt. Dann schon, sonst nicht.

> Ist A sozialversicherungspflichtig?

da nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt nein.

>Können die Kosten für die private Krankenversicherung von A mit den Einnahmen verrechnet werden?

Nein, aber sie können wie gehabt als Sonderausgaben abgezogen werden.

>Welche Kosten können grundsätzlich mit den Einnahmen verrechnet werden?

Alle Kosten, die mit den Einnahmen zusammenhängen also die, die er wegen der Tätigkeit hat.

>Wo gibt es seriöse Informationen zu diesem Thema - ohne gleich einen Steuerberater zu beauftragen?

Du kannst dir zu den Fragen eine halbe Bibliothek zusammenkaufen oder die Stichworte einfach im Internet eingeben. Steuerberater verdienen aber üblicherweise ihr Geld und wenn die Beratung/Erklärung im Zusammenhang mit Einkünften steht, kannst du die Rechnung auch steuerlich geltend machen.

Welche Auswirkungen hat dies auf die gemeinsame steuerliche Veranlagung?

Keine, ausser das die Einkünfte mit versteuert werden und somit die Steuerlast steigt.

Ist A umsatzsteuerpflichtig?

Kann man aus dem Sachverhalt nicht abschließend beurteilen. A ist Unternehmer, weil eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausgeübt wird. Aber wir wissen werden die Tätigkeit, noch die Höhe der Einnahmen.

Ist A sozialversicherungspflichtig?

Vermutlich nein, aber in manchen Fällen werden Rentenversicherungsbeiträge erwartet.

Können die Kosten für die private Krankenversicherung von A mit den Einnahmen verrechnet werden?

Nein, die persönlichen KV-Beiträgen sind keine Betriebsausgaben, sondern Vorsorgeaufwendungen.

Welche Kosten können grundsätzlich mit den Einnahmen verrechnet werden?

Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betriebveranlasst sind. Telefon, Fahrtkosten, reisekosten, Büro-/Praxiskosten, Abschreibungen auf die Ausstattung.

Wo gibt es seriöse Informationen zu diesem Thema - ohne gleich einen Steuerberater zu beauftragen?

ES gibt Gründungsberater, die beatworten allle diese Fragen udn deren Arbeit wird mit bis zu 90 % bezuschusst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für die ausführliche Antwort! Wegen der Umsatzsteuerpflichtigkeit und Rentenversicherung: Es wird die Durchführung/Begleitung von Assessment Centern angeboten, die wöchentlichen Einnahmen werden auf 250 - 350 € geschätzt.

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@abcdefg1

Begleitung von Assessment Centern deutet auf unternehmerische Kunden. Somit ist davon abzuraten die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, sondern es sollte die Regelbesteuerung gewählt werden.

Für den Kunden ist es ja egal, ob zuzüglich Steuer berechnet wird, aber man hat dann selbst den Vorsteuerabzug.

Eine Rentenversicherungspflicht sehe ich hier nicht.

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Nochmals Danke für die bisherigen Antworten.

Ich würde gerne die Fallkonstellation modifizieren:

A soll nun nicht als Honorarkraft sondern als Minijobber angestellt werden. Sind folgende Annahmen richtig?

  • Wegen der privaten Krankenversicherung "spart" der Arbeitgeber die Pauschalabgabe für KV?
  • Bei Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber müssen die Einkünfte aus dem Minijob nicht in die gemeinsame Steuerklärung einfließen?
  • 450 € p.m. Verdienst dürfen im Durchschnitt der gesamten Beschäftigung nicht überschritten werden, d.h. es könnten z.B. auch in drei Monaten jeweils 800 € verdient werden wenn in weiteren drei Monaten 0 € verdient werden und der Arbeitsvertrag 6 Monate läuft?
  • Habe ich wesentliche Aspekte des Minijobs vergessen? Nachteile des Arbeitergebers durch Pauschalabgaben (wenn ich richtig addiert habe ca. 20%), Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung wären ggf. mit dem Arbeitgeber später zu diskutieren (Anpassung Höhe des Std.-Entgelts).

Vielen Dank für die weitere Unterstützung!