1 Hauptjob und 1 Minijob oder lieber 2 Minijobs?

2 Antworten

und die Summe aus beiden zusammen über 520€ im Monat liegen, man Sozialversichungsbeiträge für beide Jobs zahlen muss.

Das ist richtig, es ist dann ein sogenannter Midijob in der Gleitzone.

Bzw. muss der Arbeitgeber dies dann übernehmen, 

Das ist falsch. Der Arbeitgeber zahlt alle Abgaben, wenn es ein Minijob ist. Wenn es über 520,- Euro (insgesamt sind) zahlt der Arbeitnehmer den Arbeitnehmerbeitrag, aber ermäßigt.

Jetzt hab ich auch mitbekommen, dass wenn man ein Job ausübt, dessen Betrag im Monat auf über 520€ kommt, und gleichzeitig einen Minijob ausübt, wobei hier der Betrag unter 520€ liegt, man für den Minijob keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss?

Richtig, der Über 520,- Euro ist dann der Midijob, der Sozialversicherungspflichtig ist, wo also der Arbeitnehmer eigene Beiträge zahlt und der Minijob ist dann die Anstellung, bei der der Arbeitgeber alles zahlt.

Sofern das stimmt, bedeutet dies doch dann auch, dass es sich mehr lohnen würde, wenn man lieber einen Job über 520€ im Monat und einen Minijob unter 520€ im Monat ausübt, anstelle von 2 Minijobs mit unter 520, die dann zusammen auf über 520€ kommen würden, oder? 

Du hast das völlig richtig erkannt.

Eine Anstellung mit 520,- Euro (Minijob) und eine mit 540,- (Midijob) sind zusammen mehr netto als zwei zu je 530,- Euro, die zu ienem mit 1.60,- Euro zusammengezählt werden.

Weißt Du, was für Dich insgesamt noch besser wäre?

Einer mit 1.200,- Euro, oder mehr, weil Du dann nämlich auch mehr Anspruch auf Rente, oder ALG I hast, weil mehr Beiträge gezahlt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielleicht kann ich dir auch ein wenig weiterhelfen . Ich habe einen Hauptjob mit Stkl. 5 und 1 Mini-job auf 520 Euro Basis , da bekomme ich keine Abzüge , nur 2% pausch. Lohnsteuer ( AG übernimmt die nicht ) . Ab und zu habe ich dann noch einen zusätzlichen Mini-Job mit LstKl. 6 .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung